Wie funktioniert der Nachweis von Arbeitsbemühungen beim RAV?

Wer beim RAV gemeldet ist, muss seine Arbeitsbemühungen nachweisen. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert, welche Bewerbungen zählen und was Sie beachten müssen.

Wenn Sie in der Schweiz arbeitslos gemeldet sind, unterstützt Sie das RAV aktiv bei der Stellensuche. Im Gegenzug erwartet das System, dass Sie sich ebenfalls bemühen – regelmäßig, nachweisbar und ernsthaft. Dafür gibt es den sogenannten Nachweis der Arbeitsbemühungen, den Sie in der Regel monatlich einreichen müssen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie dieser Nachweis funktioniert, welche Bewerbungen zählen, was bei Fehlern passieren kann – und wie Sie sich am besten organisieren.

Was bedeutet „Arbeitsbemühungen“?

Unter Arbeitsbemühungen versteht man alle konkreten Aktivitäten, mit denen Sie versuchen, eine neue Stelle zu finden. Dazu zählen:

  • Schriftliche Bewerbungen (per E-Mail, Online-Plattform, Brief)
  • Initiativbewerbungen
  • Telefonische Anfragen bei Firmen
  • Gespräche mit Personalvermittlungen
  • Teilnahme an Jobmessen oder Informationsveranstaltungen
  • Bewerbungen auf RAV-Stellenvorschläge
  • Reaktionen auf Stellenanzeigen in Zeitungen oder Onlineportalen

Wichtig: Nur nachweisbare Aktivitäten zählen – spontane Gespräche ohne Dokumentation gelten nicht.

Wie viele Bewerbungen muss ich nachweisen?

Die Anzahl der geforderten Bewerbungen wird individuell im Beratungsgespräch mit Ihrer RAV-Person festgelegt. Üblich sind:

  • 4 bis 10 Bewerbungen pro Monat – je nach Berufsfeld, Region und Vermittlungschancen
  • In Berufen mit hoher Nachfrage: eher 4–6 Bewerbungen
  • In allgemeinen Berufsfeldern (z. B. Administration, Verkauf): eher 8–10 Bewerbungen

Wenn Sie krank, im Zwischenverdienst oder in einem Kurs sind, kann die Zahl temporär angepasst werden.

Wie erfolgt der Nachweis?

Jede Bewerbungsaktivität wird in einer Bewerbungsliste erfasst, die Sie monatlich einreichen – meist bis zum 5. des Folgemonats. Die Liste enthält:

  • Datum der Bewerbung
  • Firmenname und Kontaktperson
  • Stellentitel oder Funktion
  • Art der Bewerbung (E-Mail, online, telefonisch)
  • Rückmeldung (falls vorhanden)

Viele RAVs bieten eine digitale Vorlage (PDF oder Excel), die Sie verwenden können. Sie können aber auch ein eigenes Dokument führen – wichtig ist, dass es übersichtlich, vollständig und nachvollziehbar ist.

Was gilt als gültige Bewerbung?

Damit Ihre Bewerbung vom RAV anerkannt wird, muss sie:

  • auf eine reale, offene Stelle erfolgt sein
  • vollständig und ernsthaft sein (Anschreiben + Lebenslauf)
  • aktiv durch Sie versendet worden sein
  • im richtigen Zeitraum liegen (nicht veraltet)
  • dokumentiert sein (z. B. E-Mail-Kopie, Screenshot, Bestätigung)

Bewerbungen, die Sie nicht nachweisen können, oder die erkennbar „alibihaft“ erstellt wurden, zählen nicht – und können zu Sanktionen führen.

Was ist mit Initiativbewerbungen?

Initiativbewerbungen – also solche, die Sie ohne konkrete Stellenanzeige verschicken – zählen ebenfalls, solange Sie sie dokumentieren können. Schreiben Sie z. B.:

  • „Initiativbewerbung bei Firma XY als Sachbearbeiterin, via E-Mail am [Datum] gesendet.“

Achten Sie darauf, solche Bewerbungen gut zu personalisieren – Standardanschreiben ohne Bezug wirken wenig überzeugend.

Was passiert, wenn ich zu wenig Bewerbungen einreiche?

Wenn Sie die vereinbarte Zahl nicht erreichen oder Ihre Liste unvollständig ist, informiert das RAV die Arbeitslosenkasse. Diese kann sogenannte Einstelltage verhängen – das heißt, Sie erhalten für mehrere Tage kein Arbeitslosengeld.

Die Anzahl der Einstelltage hängt vom Ausmaß der Pflichtverletzung ab – von 1 bis zu 60 Tagen.

Wie kann ich meine Nachweise verbessern?

Ein paar Tipps, um Ihre Bewerbungsdokumentation zu verbessern:

  • Führen Sie die Liste laufend, nicht erst am Monatsende
  • Speichern Sie alle E-Mails, Bestätigungen und Dokumente ab
  • Machen Sie Screenshots von Onlinebewerbungen (vor dem Absenden oder danach)
  • Notieren Sie Details bei Telefongesprächen (Name, Datum, Resultat)
  • Legen Sie eine digitale Mappe an, z. B. nach Monaten sortiert

So können Sie jederzeit zeigen, wie aktiv Sie sind – und haben bei Fragen alles griffbereit.

Gibt es eine digitale Lösung?

Ja – viele RAVs arbeiten mit dem Portal Job-Room, wo Sie Ihr Bewerberprofil pflegen, Bewerbungen dokumentieren und Vorschläge erhalten können. In manchen Kantonen kann der Nachweis der Arbeitsbemühungen direkt online eingetragen werden.

Das ist besonders praktisch für alle, die ohnehin am Computer arbeiten – und reduziert Papier und Doppelarbeit.

Was tun, wenn ich im Monat weniger Bewerbungen schaffe?

Wenn Sie aus gesundheitlichen, familiären oder anderen Gründen im laufenden Monat weniger Bewerbungen schaffen, informieren Sie das RAV sofort – nicht erst am Monatsende. Gründe können sein:

  • Krankheit (mit Arztzeugnis)
  • Betreuungspflichten
  • Teilnahme an RAV-Kursen oder Coachings
  • Intensive Bewerbungsverfahren (z. B. mehrere Gespräche bei einem Arbeitgeber)

Eine offene Kommunikation hilft, Missverständnisse zu vermeiden – und zeigt, dass Sie verantwortungsvoll mit Ihrer Situation umgehen.

Fazit

Der Nachweis Ihrer Arbeitsbemühungen ist eine zentrale Pflicht während der Arbeitslosigkeit – und gleichzeitig eine grosse Chance, Ihre Eigeninitiative zu zeigen. Wer sich gut organisiert, seine Bewerbungen dokumentiert und ehrlich kommuniziert, hat nichts zu befürchten – im Gegenteil: Sie machen einen positiven Eindruck und zeigen Einsatzbereitschaft.

Nutzen Sie die Bewerbungslisten nicht nur als Pflicht, sondern auch als Werkzeug für Ihre persönliche Reflexion – was funktioniert gut, was eher nicht? Mit einem strukturierten Vorgehen erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine neue Stelle – und bleiben jederzeit professionell vorbereitet.

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