Wie Studierende beim RAV behandelt werden

Studierende haben meist keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld – aber es gibt Ausnahmen. Erfahren Sie hier, wie das RAV mit Studierenden umgeht und welche Chancen auf Unterstützung bestehen.

Viele Studierende stellen sich die Frage: Was passiert, wenn ich keinen Job finde – kann ich mich beim RAV anmelden? Oder: Ich habe mein Studium abgeschlossen, bekomme aber keine Stelle – kann mir das RAV helfen? Die gute Nachricht: Es gibt klare Regeln. Und mit der richtigen Vorbereitung können auch Studierende oder Hochschulabgänger:innen vom RAV profitieren – direkt oder später.

In diesem Beitrag klären wir, wer als Studierende:r Anspruch auf Leistungen hat, wie Sie sich nach dem Studium richtig anmelden und welche Alternativen zur Verfügung stehen.

Grundregel: Nur wer Beiträge bezahlt hat, bekommt Taggelder

Die wichtigste Voraussetzung für Arbeitslosengeld ist die sogenannte Beitragszeit. Das bedeutet: Sie müssen in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate erwerbstätig gewesen sein – in einer Anstellung mit Abzügen in die Arbeitslosenversicherung.

Studierende, die nur Vollzeit studiert haben und nicht gearbeitet haben oder nur geringfügig beschäftigt waren (z. B. unter CHF 500.– im Monat), haben keinen Anspruch auf Taggelder.

Das gilt auch, wenn Sie sich während des Studiums selbst finanziert haben – ohne offizielle Anstellung mit Sozialabgaben.

Ausnahme: Studierende mit längerer Nebenerwerbstätigkeit

Wenn Sie während des Studiums regelmäßig gearbeitet haben – z. B. als Werkstudent:in, in Teilzeit oder mit mindestens 12 beitragspflichtigen Monaten –, können Sie trotz Studium Anspruch auf Taggelder haben.

Wichtig:

  • Die Beiträge müssen nachgewiesen werden (Lohnabrechnungen, Arbeitsbestätigungen)
  • Es muss sich um versicherungspflichtige Arbeit handeln (nicht z. B. Freelancer auf Honorarbasis ohne Vertrag)
  • Sie müssen nach Studienende sofort vermittelbar sein (also bereit und verfügbar)

Das bedeutet: Wer clever plant, kann sich bereits während des Studiums einen Anspruch aufbauen.

Nach dem Studium: Melden Sie sich sofort an

Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben und noch keine Stelle haben, zögern Sie nicht. Melden Sie sich sofort beim RAV an – auch wenn Sie keinen Taggeldanspruch haben.

Warum das sinnvoll ist:

  • Sie werden im System erfasst
  • Sie erhalten Bewerbungsunterstützung und Kursangebote
  • Sie können ggf. in befristete Jobs vermittelt werden
  • Unter Umständen beginnt eine neue Rahmenfrist, sobald Sie arbeiten

Die Anmeldung zeigt dem RAV: Sie sind bereit und motiviert, in den Arbeitsmarkt einzusteigen.

Was bedeutet „nicht vermittlungsfähig“?

Studierende, die noch immatrikuliert sind, gelten in der Regel als nicht vermittlungsfähig – und damit auch nicht leistungsberechtigt. Denn Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung.

Ausnahme: Sie studieren z. B. Teilzeit oder am Abend – und suchen eine feste Stelle tagsüber. In solchen Fällen können Sie sich beim RAV melden und die Situation erklären. Die Entscheidung erfolgt individuell.

Kann ich das Studium unterbrechen und mich arbeitslos melden?

In der Theorie ja – in der Praxis ist das schwierig. Das RAV prüft, ob Sie das Studium freiwillig unterbrochen haben oder ob es sich um eine klare Berufssuche handelt.

Wenn Sie z. B. sagen: „Ich studiere weiter, aber melde mich pro forma arbeitslos“, wird der Antrag abgelehnt. Es braucht:

  • Klare Beendigung oder Pause mit externer Motivation (z. B. keine Finanzierung mehr)
  • Nachweis über volle Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt
  • Keine parallele Immatrikulation mit laufender Teilnahme

Kurz gesagt: Wer aktiv studiert, hat in der Regel keinen Anspruch.

Welche Leistungen gibt es trotzdem?

Auch ohne Taggelder kann das RAV Studierende oder Studienabgänger:innen unterstützen:

  • Bewerbungscoaching
  • Zugang zu Jobplattformen
  • Praktikumsvermittlung
  • Teilnahme an arbeitsmarktlichen Kursen
  • Beratung zu Zwischenlösungen oder Einstiegsmöglichkeiten

Gerade nach dem Abschluss ist das RAV eine wichtige Anlaufstelle, um den Übergang in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Was tun bei Ablehnung?

Wenn Sie sich beim RAV anmelden, aber keine Taggelder erhalten, bekommen Sie eine sogenannte Negativverfügung. Diese bestätigt, dass aktuell kein Anspruch besteht – z. B. wegen fehlender Beitragszeit oder mangelnder Verfügbarkeit.

Diese Verfügung ist wichtig, weil Sie damit:

  • Klarheit über Ihre Situation haben
  • ggf. andere Leistungen beantragen können (z. B. Sozialhilfe)
  • später schneller wieder einsteigen können, sobald sich etwas ändert

Bewahren Sie das Dokument gut auf und melden Sie sich erneut, wenn Sie eine Stelle haben oder sich Ihre Lage verändert.

Alternative: Zwischenverdienst oder Temporärarbeit

Studierende oder frisch Graduierte können durch temporäre Jobs nicht nur Geld verdienen, sondern auch:

  • Sozialversicherungsbeiträge leisten
  • Berufserfahrung sammeln
  • ein Netzwerk aufbauen
  • Anspruch auf spätere Taggelder aufbauen

Tipp: Viele RAVs arbeiten mit Zeitarbeitsfirmen zusammen – fragen Sie nach, ob es Plattformen oder Vermittlungstage in Ihrer Region gibt.

Fazit

Studierende und Hochschulabgänger:innen haben nicht automatisch Anspruch auf Arbeitslosengeld – aber es gibt viele Möglichkeiten, um trotzdem vom RAV zu profitieren.

Wer während des Studiums arbeitet, kann sich seinen Anspruch clever aufbauen. Und wer nach dem Studium offen kommuniziert, frühzeitig plant und flexibel bleibt, wird vom RAV in vielen Fällen aktiv unterstützt – mit Know-how, Netzwerk und Einstiegschancen.

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