Unstimmigkeiten mit der RAV-Beratung? Hier erfahren Sie, wie Sie Konflikte professionell lösen, was Ihre Rechte sind und wann Sie Unterstützung einfordern können.
Die Zeit der Arbeitslosigkeit ist für viele Menschen eine belastende Phase. Wenn dann noch Unstimmigkeiten mit der RAV-Beraterin oder dem Berater dazukommen, kann das zu Frust, Hilflosigkeit oder sogar Angst vor Sanktionen führen.
Doch keine Sorge: Das RAV ist eine öffentliche Stelle – und wie überall, wo Menschen arbeiten, kann es zu Missverständnissen, unterschiedlichen Erwartungen oder Spannungen kommen. Wichtig ist, dass Sie ruhig bleiben, Ihre Rechte kennen – und Konflikte konstruktiv angehen.
Erste Regel: Nicht persönlich nehmen
Manche Gespräche mit dem RAV verlaufen unangenehm. Vielleicht fühlen Sie sich nicht ernst genommen, überfordert oder unfair behandelt. In solchen Fällen hilft es, einen Schritt zurückzutreten.
Denken Sie daran:
- Berater:innen haben klare Vorgaben und Gesetze, an die sie gebunden sind
- Es geht nicht um Ihre Person, sondern um die Umsetzung von Richtlinien
- Ein unfreundlicher Ton bedeutet nicht zwangsläufig eine schlechte Absicht
Wenn Sie versuchen, sachlich zu bleiben, fällt es leichter, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Typische Gründe für Konflikte
- unterschiedliche Erwartungen an Bewerbungszahlen oder Jobvorschläge
- Ablehnung von Kursen, Umschulungen oder Zwischenverdienst
- persönliche Chemie oder Kommunikationsprobleme
- gefühlter Mangel an Unterstützung
- Missverständnisse bei Sanktionen oder Fristen
Oft beruhen Konflikte auf fehlender Klarheit – und lassen sich mit einem klärenden Gespräch entschärfen.
Schritt 1: Notizen machen
Wenn ein Gespräch unangenehm war oder Sie das Gefühl haben, nicht fair behandelt worden zu sein, dokumentieren Sie das direkt im Anschluss:
- Datum und Uhrzeit des Gesprächs
- Gesprächsinhalte oder Zitate
- Verhalten der Beratungsperson
- Ihre Reaktion oder Fragen
- ggf. Zeugen oder E-Mail-Verläufe
Diese Notizen helfen Ihnen später, die Situation klar wiederzugeben – z. B. gegenüber einer Teamleitung.
Schritt 2: Das direkte Gespräch suchen
Oft lassen sich Konflikte in einem ruhigen, persönlichen Gespräch klären. Schreiben Sie z. B. eine kurze E-Mail:
„Ich habe das Gefühl, dass es im letzten Gespräch zu Missverständnissen gekommen ist. Gerne würde ich in Ruhe besprechen, wie wir weiterarbeiten können.“
Bleiben Sie freundlich, konkret und lösungsorientiert – das wirkt professionell und öffnet Türen.
Schritt 3: Um eine andere Beratungsperson bitten
Wenn sich die Situation trotz Gespräch nicht verbessert, können Sie beim RAV um Zuteilung einer neuen Ansprechperson bitten. Das ist nicht immer möglich – aber in vielen Fällen wird ein Wechsel ermöglicht, wenn der Wunsch nachvollziehbar ist.
In Ihrer Anfrage sollten Sie:
- ruhig und sachlich formulieren
- den Grund nennen, ohne Vorwürfe zu machen
- betonen, dass Sie weiterhin motiviert mitarbeiten möchten
Beispiel:
„Ich merke, dass die Zusammenarbeit mit meiner aktuellen Beraterin nicht konstruktiv verläuft. Ich bin weiterhin bereit, alle Pflichten zu erfüllen, und würde gerne mit einer anderen Person zusammenarbeiten, um die Vermittlungschancen zu verbessern.“
Schritt 4: Teamleitung oder Standortleitung informieren
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Anliegen nicht ernst genommen werden oder es zu schwerwiegenden Problemen kommt, können Sie sich schriftlich an die Teamleitung wenden.
Darin schildern Sie:
- kurz Ihre Situation
- Ihre bisherigen Bemühungen zur Klärung
- konkrete Kritikpunkte (nicht allgemein, sondern nachvollziehbar)
- Ihre Wünsche für die weitere Zusammenarbeit
Oft hilft ein neutraler Blick von oben, um die Kommunikation zu verbessern oder Missverständnisse aufzulösen.
Schritt 5: Ombudsstelle kontaktieren
In vielen Kantonen gibt es unabhängige Ombudsstellen, die Beschwerden über Behörden entgegennehmen – auch über das RAV.
Die Ombudsstelle prüft Ihren Fall vertraulich, neutral und kann bei Bedarf vermitteln.
Wichtig:
- Erst anrufen oder per E-Mail Kontakt aufnehmen
- Sachlich schildern, was passiert ist
- Zeigen, dass Sie bereits versucht haben, intern zu klären
- Legen Sie relevante Unterlagen bei (z. B. E-Mails, Notizen, Bescheide)
Die Ombudsstelle gibt keine rechtlich bindenden Urteile – kann aber viel bewirken.
Was tun bei Sanktionen, die Sie für ungerecht halten?
Wenn Sie einen Entscheid der Arbeitslosenkasse erhalten, der z. B. Einstelltage wegen „fehlender Mitwirkung“ beinhaltet, können Sie formell Einsprache einlegen.
Frist: 30 Tage ab Zustellung
Form: schriftlich, per Post oder E-Mail
Inhalt: Ihre Begründung, ggf. Belege
Ziel: Überprüfung durch eine andere Sachbearbeitungsebene
Wichtig: Die Einsprache erfolgt nicht bei Ihrer RAV-Person, sondern direkt bei der ALK (Arbeitslosenkasse).
Wie kann man Konflikten vorbeugen?
- Kommen Sie pünktlich, vorbereitet und mit offenen Fragen
- Halten Sie Vereinbarungen schriftlich fest
- Wiederholen Sie, was Sie verstanden haben („Habe ich das richtig verstanden, dass…?“)
- Fragen Sie nach, wenn Sie unsicher sind
- Bleiben Sie respektvoll – auch wenn es schwierig ist
Ein professioneller Auftritt erhöht die Bereitschaft zur Zusammenarbeit auf beiden Seiten.
Fazit
Ein Konflikt mit Ihrer RAV-Beratungsperson ist ärgerlich – aber kein Weltuntergang. Sie haben das Recht auf eine faire Behandlung, respektvollen Umgang und verständliche Kommunikation.
Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Klärung: Gespräch, Wechsel, Ombudsstelle oder im Notfall Einsprache. Bleiben Sie ruhig, dokumentieren Sie Ihre Schritte – und zeigen Sie, dass Sie motiviert und lösungsorientiert sind. Das öffnet oft mehr Türen, als man denkt.