Wer beim RAV gemeldet ist, hat nicht nur Pflichten, sondern auch klare Rechte. Erfahren Sie, worauf Sie Anspruch haben – von Beratung bis Weiterbildung.
Wer sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmeldet, hört oft zuerst von Pflichten: Bewerbungen schreiben, verfügbar sein, Termine wahrnehmen. Doch was viele nicht wissen: Als Stellensuchende:r haben Sie auch klare Rechte, die gesetzlich verankert sind – und die Sie kennen sollten.
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Rechte Sie beim RAV haben, wie Sie sie einfordern können und warum es wichtig ist, sich aktiv einzubringen.
Recht auf Anmeldung und Unterstützung
Wenn Sie in der Schweiz arbeitslos oder arbeitssuchend sind, haben Sie das Recht auf Anmeldung beim RAV – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Berufsgruppe.
Sobald Sie angemeldet sind, haben Sie Anspruch auf:
- Beratungsgespräche
- Unterstützung bei der Stellensuche
- Vermittlung von Stellenangeboten
- Prüfung von Weiterbildungsbedarf
- Zugang zu Programmen und Kursen
Auch wenn Sie keine Taggelder erhalten (z. B. wegen fehlender Beitragszeit), dürfen Sie das Beratungsangebot des RAV nutzen.
Recht auf respektvollen Umgang
Das RAV ist eine öffentliche Stelle – Sie haben das Recht auf respektvolle, sachliche und faire Behandlung.
Dazu gehört:
- wertschätzende Kommunikation
- verständliche Informationen
- Einhaltung der Schweigepflicht
- Neutralität in der Beratung
- keine Diskriminierung
Wenn Sie das Gefühl haben, nicht ernst genommen oder unfair behandelt zu werden, können Sie dies ansprechen – sachlich, ruhig und konstruktiv.
Recht auf verständliche Informationen
Sie haben Anspruch darauf, dass man Ihnen erklärt:
- was von Ihnen erwartet wird
- wie viele Bewerbungen verlangt werden
- wie eine Bewerbung aussehen sollte
- welche Fristen und Regeln gelten
- wie Sie Leistungen erhalten oder warum nicht
Fragen Sie ruhig nach, wenn etwas unklar ist. Ein professioneller Berater wird sich Zeit nehmen – oder auf geeignete Informationsmaterialien verweisen.
Recht auf Mitgestaltung
Sie dürfen und sollen mitreden, wenn es um Ihren Bewerbungsplan oder Weiterbildungsvorschläge geht.
Das bedeutet:
- Vorschläge dürfen diskutiert werden
- Sie dürfen eigene Ideen einbringen (z. B. Kurse, neue Berufsrichtung)
- Sie können auf persönliche Einschränkungen hinweisen
- Sie haben das Recht, eine zweite Meinung einzuholen
Mitgestaltung ist ausdrücklich erwünscht – wer aktiv mitarbeitet, erhält oft auch mehr Unterstützung.
Recht auf Akteneinsicht
Sie haben das Recht, Ihre RAV-Dokumentation einzusehen. Dazu gehören:
- Gesprächsprotokolle
- Bewertungen der Arbeitsbemühungen
- interne Bemerkungen
- Entscheidungen zu Kursen oder Leistungen
Sie können Einsicht beantragen – schriftlich oder mündlich – und bei Bedarf eine Kopie der Unterlagen verlangen.
Recht auf Weiterbildung
Wenn Sie durch eine gezielte Weiterbildung Ihre Vermittelbarkeit erhöhen können, haben Sie das Recht, einen Kursantrag zu stellen.
Das RAV prüft dabei:
- ob die Maßnahme sinnvoll und marktorientiert ist
- ob Sie motiviert sind
- ob eine echte Verbesserung Ihrer Chancen zu erwarten ist
Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht – aber Sie haben das Recht auf faire Prüfung Ihres Gesuchs.
Recht auf Schutz Ihrer Daten
Alle persönlichen Informationen, die Sie dem RAV geben, unterliegen dem Datenschutz.
Das bedeutet:
- Ihre Daten dürfen nicht ohne Ihre Zustimmung weitergegeben werden
- Ihr Profil im Job-Room wird anonymisiert angezeigt (sofern Sie das wollen)
- Nur berechtigte Personen haben Zugriff auf Ihr Dossier
Sie können jederzeit Einsicht verlangen und unrichtige Angaben korrigieren lassen.
Recht auf Widerspruch und Einsprache
Wenn Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden sind – z. B. bei Einstelltagen, Ablehnung einer Weiterbildung oder Kürzung der Leistungen – haben Sie das Recht auf Einsprache.
Dazu gehören:
- schriftliche Begründung des Entscheids (Verfügung)
- Frist von 30 Tagen zur Einsprache
- Prüfung durch eine andere Stelle (meist die Arbeitslosenkasse)
Sie müssen nicht sofort einen Anwalt nehmen – es reicht ein gut formulierter Brief mit Ihrer Begründung.
Recht auf Wechsel der Beratungsperson
Wenn Sie das Gefühl haben, mit Ihrer aktuellen RAV-Beratung nicht konstruktiv arbeiten zu können, dürfen Sie einen Wechsel beantragen.
Dieser Wunsch sollte:
- sachlich formuliert sein
- gut begründet sein (z. B. Kommunikationsprobleme, kein Vertrauensverhältnis)
- im besten Fall in einem ruhigen Gespräch oder per E-Mail geäußert werden
Nicht jeder Antrag führt automatisch zum Wechsel – aber er wird geprüft.
Fazit
Beim RAV haben Sie nicht nur Pflichten, sondern auch viele Rechte – vom Zugang zu Beratung über Weiterbildungsanträge bis hin zum Schutz Ihrer Daten.
Je besser Sie Ihre Rechte kennen, desto selbstbewusster können Sie Ihre Situation steuern. Seien Sie aktiv, fragen Sie nach und zeigen Sie, dass Sie motiviert sind – das wird von guten RAV-Berater:innen wertgeschätzt und unterstützt.