Was tun, wenn das RAV eine Strafe verhängt?

Eine Strafe vom RAV – was nun? Hier erfahren Sie, was Einstelltage bedeuten, wie Sie sich wehren können und wie Sie zukünftige Sanktionen vermeiden.

Wer beim RAV gemeldet ist, muss bestimmte Pflichten erfüllen – das ist bekannt. Doch was passiert, wenn man einen Termin verpasst, zu wenige Bewerbungen nachweist oder einen Job ablehnt? In solchen Fällen kann das RAV oder die Arbeitslosenkasse eine sogenannte Strafe verhängen – in Form von Einstelltagen.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was das bedeutet, wie Sie reagieren können, welche Rechte Sie haben – und wie Sie künftige Sanktionen vermeiden.

Was bedeutet „Strafe“ beim RAV?

Das RAV verhängt keine „Strafen“ im strafrechtlichen Sinn – sondern sogenannte Einstelltage. Dabei handelt es sich um Tage, an denen Sie kein Arbeitslosengeld erhalten, obwohl Sie grundsätzlich anspruchsberechtigt wären.

Ziel ist es, Pflichtverletzungen zu sanktionieren und die Eigenverantwortung zu stärken. Die Einstelltage werden von der Arbeitslosenkasse (ALK) ausgesprochen – auf Empfehlung des RAV.

Typische Gründe für Einstelltage

  • Sie haben zu wenige Bewerbungen eingereicht
  • Sie haben eine zumutbare Stelle abgelehnt
  • Sie sind einem RAV-Termin unentschuldigt ferngeblieben
  • Sie haben sich verspätet arbeitslos gemeldet
  • Sie haben Arbeitsbemühungen unvollständig dokumentiert
  • Sie haben sich respektlos oder unkooperativ verhalten

Wichtig: Die Zahl der Einstelltage hängt vom Ausmaß und der Häufigkeit der Pflichtverletzung ab.

Wie viele Tage kann man verlieren?

Je nach Schwere des Falls werden in der Regel zwischen 1 und 60 Einstelltage verhängt:

  • leichte Pflichtverletzung: 1–15 Tage
  • mittelschwer: 16–25 Tage
  • schwerwiegend: 31–60 Tage

Während dieser Zeit erhalten Sie kein Taggeld – was sich finanziell deutlich bemerkbar macht.

Was tun, wenn Sie eine Verfügung mit Einstelltagen erhalten?

Sie erhalten per Post eine schriftliche Verfügung der Arbeitslosenkasse. Darin steht:

  • welche Pflicht verletzt wurde
  • wie viele Einstelltage verhängt wurden
  • ab wann sie gelten
  • wie Sie dagegen vorgehen können

Diese Verfügung ist ein rechtlich anfechtbares Dokument – Sie können innerhalb von 30 Tagen Einsprache erheben.

Wie erhebe ich Einsprache?

Die Einsprache muss schriftlich erfolgen – per Brief oder (bei manchen Kassen) auch per E-Mail. Folgende Punkte sind wichtig:

  • Persönliche Daten (Name, Adresse, Versichertennummer)
  • Datum der Verfügung
  • Ihre Sicht der Dinge
  • Begründung, warum Sie die Sanktion für falsch oder unverhältnismäßig halten
  • ggf. Belege (z. B. Arztzeugnis, E-Mail-Verläufe)

Beispiel:

„Ich erhebe hiermit Einsprache gegen die Verfügung vom [Datum], mit der mir 16 Einstelltage auferlegt wurden. Ich war am betreffenden Tag krank und konnte den RAV-Termin nicht wahrnehmen. Ein Arztzeugnis liegt bei. Ich bitte um Überprüfung und Rücknahme der Sanktion.“

Was passiert nach der Einsprache?

Die Arbeitslosenkasse prüft Ihren Fall erneut – ggf. mit Rücksprache beim RAV. Sie erhalten:

  • eine schriftliche Antwort (Bestätigung oder neue Verfügung)
  • eventuell eine Reduktion oder Aufhebung der Einstelltage
  • bei Ablehnung: die Möglichkeit zur Beschwerde beim kantonalen Gericht

Wichtig: Während des Verfahrens läuft die Zahlung normal weiter – solange Sie alle übrigen Pflichten erfüllen.

Wann lohnt sich eine Einsprache?

Eine Einsprache lohnt sich vor allem, wenn:

  • die Pflichtverletzung nicht absichtlich war
  • Sie gute Gründe nachweisen können (z. B. Krankheit, technische Probleme, familiäre Notfälle)
  • das Verhalten des RAV unklar oder missverständlich war
  • die Sanktion übertrieben hoch erscheint

Wer sachlich argumentiert und ehrlich bleibt, hat oft gute Chancen.

Wie vermeide ich künftige Einstelltage?

  • Melden Sie sich immer frühzeitig, wenn ein Termin nicht eingehalten werden kann
  • Reichen Sie Ihre Bewerbungsliste pünktlich und vollständig ein
  • Halten Sie schriftlich fest, was Sie mit dem RAV besprechen
  • Fragen Sie aktiv nach, wenn Sie sich bei Regeln unsicher sind
  • Bitten Sie um Bestätigungen bei kritischen Themen (z. B. bei Ablehnung eines Kurses)

Das Wichtigste: Zeigen Sie, dass Sie mitarbeiten wollen – auch wenn nicht alles perfekt läuft.

Kann man verlorene Einstelltage rückgängig machen?

Nein – sobald Einstelltage rechtskräftig verhängt wurden, sind sie nicht rückzahlbar. Sie werden wie „verlorene Tage“ vom Gesamtanspruch abgezogen – Ihre Rahmenfrist wird dadurch nicht verlängert.

Deshalb ist es wichtig, frühzeitig zu reagieren, Einspruch rechtzeitig einzulegen und zu dokumentieren, wenn etwas schief läuft.

Fazit

Einstelltage vom RAV sind unangenehm – aber nicht das Ende der Welt. Sie haben das Recht auf Anhörung, Prüfung und Einsprache. Wenn Sie Ihre Sicht sachlich darstellen, ehrlich kommunizieren und Ihre Unterlagen gut organisieren, können Sie oft Schlimmeres verhindern oder mildern.

Und am wichtigsten: Lernen Sie daraus – und nutzen Sie das System weiterhin bewusst und aktiv. Denn wer seine Rechte kennt, bleibt selbstbewusst – auch in schwierigen Phasen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar