Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe? Erfahren Sie, worin die Unterschiede liegen, wer wofür Anspruch hat und wie die Unterstützung in der Schweiz geregelt ist.
In der Schweiz gibt es mehrere Arten der finanziellen Unterstützung für Menschen ohne Einkommen. Zwei der häufigsten Begriffe sind „Arbeitslosengeld“ und „Sozialhilfe“. Doch was ist der Unterschied? Wann erhalten Sie Arbeitslosengeld, wann greifen die Sozialdienste – und was bedeutet das für Ihre Rechte und Pflichten? In diesem Beitrag bringen wir Licht ins Dunkel und zeigen, wie die beiden Systeme funktionieren.
Arbeitslosengeld – wer bekommt es?
Arbeitslosengeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung (ALV). Sie erhalten es, wenn Sie:
- in der Schweiz wohnen
- arbeitslos sind oder kurz davor stehen
- in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate gearbeitet haben
- Beiträge in die ALV einbezahlt haben
- als „vermittelbar“ gelten – das heißt, Sie können und wollen sofort wieder arbeiten
Das Arbeitslosengeld wird von der Arbeitslosenkasse ausbezahlt, nachdem Sie sich beim RAV angemeldet haben und aktiv nach Arbeit suchen. Die Höhe richtet sich nach Ihrem früheren Einkommen – in der Regel erhalten Sie 70–80 % Ihres letzten Bruttolohns als tägliche Entschädigung.
Sozialhilfe – wann kommt sie zum Einsatz?
Sozialhilfe ist eine Leistung der Gemeinden oder Kantone, nicht der Arbeitslosenkasse. Sie greift dann, wenn keine anderen Leistungen mehr möglich sind, also zum Beispiel:
- wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben
- wenn Ihre Taggelder abgelaufen sind
- wenn Sie nie oder nicht lange genug gearbeitet haben
- wenn Sie aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht sofort arbeitsfähig sind
- wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer keine vollständigen Versicherungszeiten vorweisen können
Die Sozialhilfe dient der Sicherung des Existenzminimums – also Grundbedarf für Wohnen, Essen, Kleidung, Gesundheit. Sie ist keine Versicherungsleistung, sondern eine „letzte Absicherung“.
Wo liegt der Hauptunterschied?
Der größte Unterschied liegt im Rechtsanspruch und in der Voraussetzung der Eigenverantwortung.
Arbeitslosengeld ist ein Versicherungsanspruch – Sie haben dafür Beiträge gezahlt und erwerben damit das Recht auf Leistung.
Sozialhilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung – Sie erhalten sie, wenn Sie sich in einer Notlage befinden und kein anderes Einkommen haben. Dafür müssen Sie Ihre finanzielle Situation vollständig offenlegen.
Was wird kontrolliert?
Beim Arbeitslosengeld müssen Sie Ihre Bewerbungsaktivitäten nachweisen, regelmäßig RAV-Termine wahrnehmen und sich aktiv um Arbeit bemühen.
Bei der Sozialhilfe werden Ihre finanziellen Verhältnisse genau geprüft – Kontoauszüge, Miete, Schulden, Rücklagen. Sie müssen belegen, dass Sie ohne Hilfe nicht überleben könnten. Zusätzlich kann auch von Ihnen verlangt werden, eine zumutbare Arbeit oder Beschäftigung anzunehmen.
Wie viel erhält man?
Arbeitslosengeld richtet sich nach dem früheren Lohn. Die Tagessätze liegen meist zwischen 60 und 80 % des versicherten Monatslohns – bei einer Obergrenze von rund CHF 12’350 (Stand 2025). Je nach Lebenssituation und Anzahl Kinder variiert der genaue Betrag.
Die Sozialhilfe hingegen ist auf das Existenzminimum beschränkt. Sie deckt den Grundbedarf (in der Deutschschweiz z. B. ca. CHF 1’000–1’200 für eine alleinstehende Person), plus Miete, Krankenkasse und ggf. situationsbedingte Zuschüsse.
Was sind die Folgen für die Zukunft?
Arbeitslosengeld hat keine negativen Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus oder Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Im Gegenteil: Es ist ein Teil des Sozialsystems, das zur Überbrückung gedacht ist.
Sozialhilfe kann jedoch – vor allem bei Ausländer:innen – zu rechtlichen Konsequenzen führen. In einigen Fällen beeinflusst sie Aufenthaltsverlängerungen oder Einbürgerungsverfahren. Auch kann sie später zurückgefordert werden, wenn Ihre finanzielle Lage sich verbessert.
Kann man von der Arbeitslosenhilfe in die Sozialhilfe wechseln?
Ja – das passiert, wenn Ihre Taggelder aufgebraucht sind oder Sie keine neuen Anspruchszeiten nachweisen können. Dann prüft Ihre Gemeinde oder das Sozialamt, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben. Die Übergänge sind nicht automatisch – Sie müssen sich selbständig bei der zuständigen Stelle melden und die Situation offenlegen.
In der Praxis bedeutet das meist einen deutlichen Rückgang des verfügbaren Budgets – aber auch eine neue Art von Begleitung durch das Sozialwesen.
Was ist besser – Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe?
Die Frage stellt sich weniger in Bezug auf „besser“, sondern auf Anspruch und Voraussetzungen. Wenn Sie Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, nutzen Sie diese Möglichkeit. Das System ist darauf ausgerichtet, Sie zügig in den Arbeitsmarkt zurückzuführen.
Sozialhilfe ist keine „Strafe“, sondern eine wichtige Sicherheit für alle, die sonst durch das Netz fallen würden. Sie hilft, schwierige Zeiten zu überbrücken – aber mit mehr Einschränkungen, Kontrolle und geringerem finanziellen Spielraum.
Fazit
Arbeitslosengeld und Sozialhilfe sind zwei unterschiedliche Formen der Unterstützung – beide mit dem Ziel, Sie zu stabilisieren und zurück in den Beruf zu führen. Während das Arbeitslosengeld auf früheren Leistungen basiert, ist die Sozialhilfe ein Auffangnetz für Notlagen.
Wenn Sie arbeitslos werden, melden Sie sich frühzeitig beim RAV und prüfen Sie Ihre Ansprüche. Sollte später Sozialhilfe notwendig werden, sind Ehrlichkeit, Offenheit und Kooperation der Schlüssel zu einer guten Unterstützung. So bleiben Sie auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig – und kommen Schritt für Schritt zurück in ein stabiles Berufsleben.