Was bedeutet Integrationsvereinbarung beim RAV?

Die Integrationsvereinbarung regelt Ihre Zusammenarbeit mit dem RAV. Erfahren Sie, was drinsteht, worauf Sie achten müssen und wie Sie davon profitieren können.

Wenn Sie sich beim RAV arbeitslos melden, wird in der Regel bald von einer „Integrationsvereinbarung“ gesprochen. Viele Stellensuchende sind zunächst verunsichert: Ist das ein Vertrag? Muss ich alles unterschreiben? Und was bedeutet das konkret für mich?

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen ganz einfach, was eine Integrationsvereinbarung ist, warum sie wichtig ist und wie Sie sie aktiv mitgestalten können – damit sie zu Ihrer persönlichen Situation passt.

Was ist eine Integrationsvereinbarung?

Die Integrationsvereinbarung (IVAV) ist ein schriftliches Abkommen zwischen Ihnen und dem RAV. Sie hält fest:

  • Welche Ziele Sie gemeinsam mit dem RAV verfolgen
  • Welche Pflichten Sie haben
  • Welche Unterstützungsleistungen Sie bekommen
  • Wie Ihre Stellensuche organisiert ist

Es geht also nicht um Kontrolle, sondern um klare Absprachen, die Ihre Zusammenarbeit strukturieren und individuell auf Sie zugeschnitten sind.

Ist die Vereinbarung verpflichtend?

Ja – sobald Sie beim RAV gemeldet sind und Leistungen beziehen möchten (z. B. Arbeitslosengeld, Kursbewilligungen), ist die Integrationsvereinbarung verbindlich.

Sie ist Teil Ihrer sogenannten Mitwirkungspflicht. Wer sich verweigert oder wiederholt gegen die Vereinbarung handelt, riskiert Einstelltage oder andere Konsequenzen.

Aber: Sie müssen nichts blind unterschreiben. Die Vereinbarung wird im Gespräch gemeinsam erarbeitet – und Sie dürfen Ihre Meinung einbringen.

Was steht in der Integrationsvereinbarung?

Der genaue Inhalt ist individuell, aber typische Punkte sind:

  • wie viele Bewerbungen Sie pro Monat schreiben sollen
  • auf welche Berufsfelder Sie sich konzentrieren
  • ob Sie bereit sind für befristete oder Teilzeitstellen
  • ob Sie Weiterbildung oder Coaching in Anspruch nehmen
  • wie oft Sie mit dem RAV in Kontakt stehen
  • besondere Aspekte Ihrer persönlichen Situation (z. B. Kinderbetreuung, Gesundheit)

Auch Fristen, Ziele und Aufgaben werden genannt – oft in Stichpunkten oder Tabellenform.

Muss ich mit allem einverstanden sein?

Nein – Sie dürfen verhandeln, diskutieren und Vorschläge machen. Wenn Sie z. B. gesundheitliche Einschränkungen haben oder ein bestimmter Kurs für Sie nicht passt, sprechen Sie das an.

Das Ziel ist, eine realistische und sinnvolle Vereinbarung zu treffen – keine Einbahnstraße.

Tipp: Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor, notieren Sie Ihre Argumente und bringen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mit.

Beispiel: Was könnte drinstehen?

Frau M., 54 Jahre, kaufmännischer Hintergrund, sucht neue Stelle nach langer Betriebszugehörigkeit.

Mögliche Inhalte ihrer Integrationsvereinbarung:

  • monatlich 8 Bewerbungen in verwandten Branchen
  • Teilnahme an Bewerbungscoaching für 6 Wochen
  • offener Umgang mit Lohnvorstellungen
  • Flexibilität bei Teilzeitangeboten ab 60 %
  • monatliche Kontrolltermine mit Nachweisliste
  • Start einer Weiterbildung nach 3 Monaten, wenn keine Vermittlung erfolgt

Die Vereinbarung ist also kein Standardformular – sondern auf Sie zugeschnitten.

Kann ich eine Vereinbarung später ändern?

Ja – jederzeit, wenn sich Ihre Situation ändert. Gründe für eine Anpassung können sein:

  • gesundheitliche Einschränkungen
  • familiäre Veränderungen
  • geänderte Berufsziele
  • neue Bewerbungsstrategie
  • Rückmeldung aus dem Arbeitsmarkt

Wenden Sie sich an Ihre Beraterin oder Ihren Berater und bitten Sie um eine Anpassung oder Ergänzung. Änderungen werden schriftlich festgehalten.

Was passiert, wenn ich mich nicht daran halte?

Wenn Sie Ihre Pflichten aus der Integrationsvereinbarung nicht einhalten, kann es zu Konsequenzen kommen, z. B.:

  • schriftliche Verwarnung
  • Verlust von Taggeldern (Einstelltage)
  • eingeschränkter Zugang zu Programmen

Wichtig ist, dass Sie Ihre Gründe immer frühzeitig mitteilen – z. B. Krankheit, Probleme mit der Bewerbung, technische Schwierigkeiten. Das RAV zeigt in der Regel Verständnis, wenn Sie transparent und ehrlich kommunizieren.

Vorteile der Integrationsvereinbarung

Auch wenn sie auf den ersten Blick formal wirkt – die Vereinbarung bringt viele Vorteile:

  • Klarheit über Erwartungen
  • Struktur für die Stellensuche
  • Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung
  • Orientierung bei Kursen und Förderungen
  • Beweislage bei Rückfragen oder Konflikten

Viele Stellensuchende berichten, dass die Vereinbarung Druck nimmt, weil sie genau wissen, was zu tun ist – und weil sie Ziele setzen können, die erreichbar sind.

Was tun bei Unstimmigkeiten?

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Vereinbarung nicht zu Ihrer Realität passt, sprechen Sie es direkt an. Wenn nötig:

  • bitten Sie um eine zweite Meinung
  • schlagen Sie eine alternative Lösung vor
  • führen Sie ein klärendes Gespräch mit der Teamleitung

In manchen Fällen kann auch ein Coach oder Dolmetscher helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Fazit

Die Integrationsvereinbarung beim RAV ist kein starrer Vertrag, sondern ein Instrument für Ihre erfolgreiche Stellensuche. Sie regelt die Zusammenarbeit, schafft Klarheit und bietet Ihnen die Möglichkeit, aktiv Einfluss zu nehmen.

Nutzen Sie das Gespräch mit dem RAV, um Ihre Stärken und Ziele einzubringen – und machen Sie die Vereinbarung zu einem Werkzeug auf Ihrem Weg zurück in den Beruf.

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