Was ist der Unterschied zwischen befristetem und unbefristetem Vertrag beim RAV?

Was ist ein befristeter oder unbefristeter Vertrag – und wie wirkt sich das auf das RAV und Arbeitslosengeld aus? Einfach erklärt, mit Beispielen und Tipps.

Wer beim RAV gemeldet ist und eine neue Stelle findet, stellt sich oft die Frage: Was bedeutet es, wenn der neue Arbeitsvertrag befristet ist? Oder unbefristet? Welche Auswirkungen hat das auf meine Taggelder? Und was, wenn der Vertrag ausläuft? In diesem Beitrag erklären wir die Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen – und was das für Ihre Situation beim RAV bedeutet.

Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis mit einem klar definierten Anfangs- und Enddatum. Es wird bei der Unterzeichnung bereits festgelegt, wann das Arbeitsverhältnis automatisch endet – ohne dass eine Kündigung nötig ist.

Beispiele:

  • Ein Projektjob für sechs Monate
  • Eine Mutterschaftsvertretung
  • Ein befristeter Vertrag während der Probezeit eines anderen Arbeitnehmers
  • Temporärarbeit mit klarer Laufzeit

Nach Ablauf des Enddatums endet das Arbeitsverhältnis automatisch – sofern keine Verlängerung vereinbart wird.

Was ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hat kein festgelegtes Enddatum. Das Arbeitsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann nur durch eine ordentliche Kündigung beendet werden – entweder durch den Arbeitgeber oder die Arbeitnehmerin.

Das ist die häufigste und stabilste Vertragsform im Schweizer Arbeitsmarkt.

Unbefristete Verträge bieten mehr Sicherheit, weil sie nicht automatisch enden – man bleibt angestellt, bis eine Kündigung erfolgt oder man selbst kündigt.

Wie wirkt sich ein befristeter Vertrag auf das RAV aus?

Ein befristeter Job kann positiv sein, weil:

  • Sie ein Einkommen erzielen
  • Sie Berufserfahrung sammeln
  • Sie beim RAV nicht mehr als arbeitslos gelten, wenn der Vertrag mindestens 14 Tage dauert

Aber: Sobald der Vertrag endet, müssen Sie sich sofort wieder beim RAV melden, um keine Taggelder zu verlieren.

Wichtig: Melden Sie sich spätestens am ersten Tag nach Vertragsende wieder an, damit Ihre Taggelder ohne Unterbruch weiterlaufen können.

Kann ich Taggelder beziehen, wenn ich befristet arbeite?

Solange Sie befristet angestellt sind, gelten Sie nicht als arbeitslos – und erhalten in dieser Zeit keine Taggelder. Aber: Wenn der neue Lohn unter dem alten versicherten Verdienst liegt, kann das RAV einen Zwischenverdienst-Ausgleich zahlen.

Voraussetzung: Sie melden den befristeten Job vorab beim RAV, und die Arbeit ist bewilligt. Danach reichen Sie Ihre Lohnabrechnung ein – und die Differenz wird ausgeglichen.

So haben Sie insgesamt oft mehr Geld als mit Taggeldern allein.

Was passiert bei einem unbefristeten Vertrag?

Wenn Sie eine unbefristete Stelle annehmen, gelten Sie als vermittelt. Das Arbeitslosengeld wird gestoppt – Sie müssen sich nicht mehr beim RAV melden, es sei denn, Sie verlieren später wieder die Stelle.

Falls Sie in der neuen Anstellung gekündigt werden, können Sie unter bestimmten Bedingungen wieder Leistungen beziehen – vorausgesetzt, Sie melden sich rechtzeitig erneut an.

Merke: Auch bei unbefristeten Verträgen empfiehlt es sich, das RAV zu informieren – so bleibt Ihr Dossier aktuell.

Was tun, wenn der befristete Vertrag endet?

Sobald Ihr befristeter Vertrag abläuft:

  • Melden Sie sich sofort wieder beim RAV (am besten am letzten Arbeitstag)
  • Reichen Sie die neue Arbeitsbescheinigung ein
  • Halten Sie Ihre Bewerbungsliste für den letzten Monat bereit
  • Fragen Sie ggf. nach einer Beratung für die nächsten Schritte

Wichtig: Versäumen Sie die Wiederanmeldung, kann das zu Einstelltagen führen – also Tagen ohne Auszahlung.

Kann ich mit einem befristeten Job die Taggelder „aufsparen“?

Ja – solange Sie mindestens 12 Monate versichert waren und noch nicht alle Taggelder bezogen haben, kann der Restanspruch gesichert werden. Man nennt das „Unterbruch des Bezugs innerhalb der Rahmenfrist“.

Die Rahmenfrist bleibt bestehen – meistens zwei Jahre ab Erstanmeldung. Innerhalb dieser Zeit können Sie den Anspruch weiter nutzen, wenn Sie wieder arbeitslos werden.

Achten Sie aber darauf, dass eine neue Erwerbstätigkeit von kurzer Dauer (z. B. weniger als ein Monat) nicht automatisch eine neue Rahmenfrist begründet.

Was ist besser – befristet oder unbefristet?

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile:

Befristet:

  • Einstieg nach Arbeitslosigkeit
  • Einkommen + evtl. Ausgleich vom RAV − Keine langfristige Sicherheit − Neue Arbeitslosigkeit nach Ablauf möglich

Unbefristet:

  • Stabilität
  • Kein RAV mehr nötig − Kündigungsschutz greift nur nach Probezeit − Bei Stellenverlust später: neue Anmeldung nötig

Wenn Sie länger arbeitslos waren, ist ein befristeter Job oft ein guter Schritt zurück in den Markt – auch wenn er nicht perfekt ist.

Fazit

Der Unterschied zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Vertrag liegt vor allem in der Dauer und Sicherheit des Arbeitsverhältnisses – und wirkt sich direkt auf Ihre RAV-Situation aus.

Wichtig ist, dass Sie das RAV über jeden Job informieren, ob befristet oder nicht. So behalten Sie den Überblick über Ihre Taggelder, sichern Ihren Anspruch und vermeiden Lücken in der Unterstützung.

Ob befristet oder unbefristet – jeder Job bringt Sie einen Schritt weiter zurück in den Beruf. Und das RAV bleibt auch nach einem befristeten Vertrag Ihr Ansprechpartner – wenn Sie rechtzeitig handeln.

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