Was ist ein Zwischenverdienst und wie wird er berechnet?

Ein Zwischenverdienst beim RAV kann Ihre finanzielle Lage verbessern. Erfahren Sie, wie er funktioniert, wie er berechnet wird und warum er sich oft lohnt.

Wer arbeitslos ist, denkt verständlicherweise an Stabilität und Planungssicherheit. Doch manchmal bietet sich eine Möglichkeit für eine temporäre oder Teilzeitanstellung. Genau hier kommt der sogenannte Zwischenverdienst ins Spiel. Viele Stellensuchende fragen sich: Was genau ist ein Zwischenverdienst? Wie wirkt er sich auf mein Arbeitslosengeld aus – und lohnt er sich überhaupt? In diesem Beitrag klären wir alle wichtigen Fragen zu diesem Thema.

Was ist ein Zwischenverdienst?

Ein Zwischenverdienst ist jedes Einkommen, das Sie während der Arbeitslosigkeit erzielen – sei es durch Teilzeit, temporäre Arbeit oder einen Nebenjob. Wichtig dabei ist: Der Verdienst liegt unter Ihrem früheren Lohn und ersetzt ihn nicht vollständig.

Der Zwischenverdienst ist ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Er zeigt, dass Sie aktiv sind, motiviert bleiben und den Kontakt zum Arbeitsmarkt aufrechterhalten. Das RAV fördert diesen Einsatz – nicht zuletzt, weil ein Zwischenverdienst oft in eine feste Anstellung führt.

Wer kann einen Zwischenverdienst haben?

Grundsätzlich kann jede Person, die beim RAV angemeldet ist und Taggelder bezieht, einen Zwischenverdienst erzielen. Voraussetzung ist, dass:

  • die Tätigkeit bewilligt bzw. dem RAV gemeldet ist
  • die Arbeit nicht gegen die Vermittlungspflicht verstößt (z. B. Vollzeit-Job, der keine Stellensuche mehr zulässt)
  • der Verdienst unter dem bisherigen Einkommen liegt
  • Sie weiterhin als vermittlungsfähig gelten

Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine befristete, temporäre oder geringfügige Beschäftigung handelt.

Wie wird der Zwischenverdienst berechnet?

Die Berechnung erfolgt im Vergleich zum sogenannten versicherten Verdienst – also dem Lohn, den Sie vor der Arbeitslosigkeit regelmäßig verdient haben.

Ein Beispiel:

Ihr versicherter Verdienst: CHF 5’000 pro Monat

Sie nehmen eine Teilzeitstelle mit CHF 2’000 Monatslohn an

→ Das RAV gleicht die Differenz teilweise aus – je nachdem, ob Sie 70 % oder 80 % Entschädigung erhalten.

Die Formel für die Ausgleichszahlung lautet:

Zwischenverdienst-Ausgleich = (Versicherter Verdienst × Prozentsatz) – effektiver Zwischenverdienst

In unserem Beispiel:

  • CHF 5’000 × 80 % = CHF 4’000
  • CHF 4’000 – CHF 2’000 = CHF 2’000 Ausgleich vom RAV

Ihr gesamtes Einkommen in diesem Monat liegt dann bei CHF 4’000 (CHF 2’000 Job + CHF 2’000 RAV).

Wie melde ich einen Zwischenverdienst an?

Sobald Sie eine Arbeitsmöglichkeit haben, informieren Sie Ihre RAV-Beratung und die Arbeitslosenkasse. Sie füllen ein Formular aus, auf dem Sie die neue Tätigkeit und den Lohn angeben. Zusätzlich müssen Sie jeden Monat eine Abrechnung einreichen – mit Lohnabrechnung oder Stundenrapport.

Es ist wichtig, dass Sie die Beschäftigung nicht verschweigen. Ungemeldete Nebeneinkünfte können zu Rückforderungen oder Sanktionen führen.

Welche Vorteile hat ein Zwischenverdienst?

Ein Zwischenverdienst bringt gleich mehrere Vorteile:

  • Höheres Gesamteinkommen durch Kombination von Lohn und RAV-Ausgleich
  • Sozialer Kontakt und Tagesstruktur bleiben erhalten
  • Lückenloser Lebenslauf, der bei Bewerbungen positiv wirkt
  • Neue berufliche Chancen: Viele Zwischenlösungen führen zu festen Stellen
  • Aktive Mitarbeit wird vom RAV sehr geschätzt und erleichtert die Zusammenarbeit

In vielen Fällen ist der finanzielle Unterschied zwischen „nur Arbeitslosengeld“ und „Zwischenverdienst + Ausgleich“ minimal – oder sogar zu Ihrem Vorteil.

Gibt es Grenzen für den Zwischenverdienst?

Ja. Wenn Ihr neuer Lohn über dem versicherten Verdienst liegt, erhalten Sie keine Taggelder mehr – aber Sie können Ihre Ansprüche „sichern“ und später fortsetzen, falls die neue Anstellung endet. Dies nennt man „Unterbrechung der Arbeitslosigkeit“.

Außerdem gilt: Zwischenverdienste mit sehr niedrigem Einkommen oder unregelmäßiger Beschäftigung müssen sauber dokumentiert sein, um anerkannt zu werden.

Was ist mit selbstständiger Tätigkeit?

Auch Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit können als Zwischenverdienst gelten – allerdings gelten hier strengere Regeln. Das RAV prüft, ob die Tätigkeit:

  • realistisch zur Wiedereingliederung beiträgt
  • nicht mit einer Festanstellung konkurriert
  • zeitlich begrenzt ist
  • korrekt versteuert wird

Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, vorab mit dem RAV Rücksprache zu halten.

Muss ich weiter Bewerbungen schreiben?

Ja. Auch wenn Sie einer Teilzeit- oder temporären Arbeit nachgehen, bleiben Sie bewerbungspflichtig, solange Sie Arbeitslosengeld erhalten. Sie müssen weiterhin zeigen, dass Sie auf der Suche nach einer langfristigen oder besseren Lösung sind.

Ihr RAV-Berater kann die Anzahl der Bewerbungen anpassen – besonders, wenn die Zwischenbeschäftigung viel Zeit in Anspruch nimmt.

Fazit

Ein Zwischenverdienst ist nicht nur erlaubt, sondern oft der beste Weg, aktiv zu bleiben und die Zeit der Arbeitslosigkeit sinnvoll zu nutzen. Er hilft finanziell, stärkt Ihre Position auf dem Arbeitsmarkt und erhöht Ihre Chancen auf eine spätere Festanstellung.

Wenn Sie sich offen zeigen, mögliche Angebote prüfen und aktiv mit dem RAV kommunizieren, profitieren Sie gleich mehrfach. Nutzen Sie jede Möglichkeit, um Erfahrungen zu sammeln – Sie bleiben im Fluss, behalten Ihre Motivation und sichern sich wertvolle Optionen für die Zukunft.

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