Was tun, wenn das RAV Sie zu einer Umschulung schicken will?

Das RAV schlägt Ihnen eine Umschulung vor – was bedeutet das, und dürfen Sie ablehnen? Hier erfahren Sie, wie Sie reagieren und ob eine Umschulung für Sie sinnvoll sein kann.

Wenn Sie länger beim RAV gemeldet sind oder sich mehrfach ohne Erfolg beworben haben, kann es vorkommen, dass Ihre RAV-Beratung Ihnen eine Umschulung vorschlägt. Viele Stellensuchende reagieren darauf mit gemischten Gefühlen – zwischen Unsicherheit, Hoffnung und Skepsis.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine Umschulung im Kontext des RAV bedeutet, wann sie sinnvoll ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben – und wie Sie sich am besten darauf vorbereiten.

Was bedeutet Umschulung beim RAV?

Eine Umschulung ist eine berufliche Neuausrichtung, bei der Sie sich in ein neues Tätigkeitsfeld einarbeiten – häufig durch eine gezielte Weiterbildung oder Qualifikation. Sie unterscheidet sich von einer klassischen Weiterbildung dadurch, dass Sie einen ganz neuen Beruf oder ein neues Berufsfeld erlernen.

Beispiele:

  • Ein gelernter Koch wird Logistiker
  • Eine Sachbearbeiterin wechselt in den Pflegebereich
  • Eine Verkäuferin wird ICT-Supporterin

Das Ziel ist immer dasselbe: Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, wenn die bisherigen Bewerbungen keine Erfolge bringen.

Warum schlägt das RAV eine Umschulung vor?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Ihre RAV-Beratung eine Umschulung ins Gespräch bringt:

  • Sie haben sich über längere Zeit erfolglos beworben
  • Ihr ursprünglicher Beruf hat schlechte Perspektiven (z. B. Digitalisierung, Branchenwandel)
  • Sie haben gesundheitliche Einschränkungen und können nicht mehr im alten Job arbeiten
  • Sie äußern selbst Interesse an einem Richtungswechsel
  • Ihre bisherige Qualifikation entspricht nicht mehr dem Marktbedarf

In diesen Fällen sucht das RAV gemeinsam mit Ihnen nach nachhaltigen Lösungen – dazu kann eine Umschulung gehören.

Muss ich eine Umschulung akzeptieren?

Nein – Sie sind nicht verpflichtet, jeden Vorschlag anzunehmen. Das RAV kann Ihnen jedoch empfehlen, eine Umschulung zu machen, wenn es den Eindruck hat, dass dies Ihre Chancen deutlich verbessert.

Sie dürfen Vorschläge prüfen, hinterfragen und diskutieren. Wichtig ist aber: Wenn Sie eine Umschulung ohne stichhaltige Begründung ablehnen, kann das zu Sanktionen führen – z. B. Einstelltagen beim Taggeld.

Deshalb gilt: Sprechen Sie offen und ehrlich mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, wenn Sie Zweifel haben.

Welche Fragen sollten Sie sich stellen?

Bevor Sie zustimmen oder ablehnen, klären Sie für sich:

  • Traue ich mir diesen neuen Beruf körperlich und geistig zu?
  • Habe ich Interesse an den Inhalten?
  • Gibt es in diesem Beruf tatsächlich Stellen in meiner Region?
  • Ist die Dauer und Intensität der Maßnahme realistisch für mich (z. B. mit Familie)?
  • Wird die Maßnahme vom RAV finanziert – auch Lebensunterhalt, Materialien, Fahrtkosten?
  • Könnte ich mir vorstellen, langfristig in diesem Beruf zu bleiben?

Diese Fragen helfen Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen – nicht nur emotional, sondern auch sachlich.

Wie läuft eine RAV-Umschulung ab?

Wenn das RAV eine Umschulung bewilligt, wird meist ein konkreter Anbieter ausgewählt. Die Maßnahmen können je nach Zielsetzung und Berufsfeld sehr unterschiedlich ausfallen:

  • Berufskurse mit Prüfung (z. B. Fachausweis)
  • Praktika oder Praxisblöcke
  • Umschulungsprogramme in Vollzeit (3–12 Monate)
  • Online-Module mit Betreuung

Während der Maßnahme bleiben Sie weiterhin bei der Arbeitslosenkasse gemeldet und erhalten – bei Bewilligung – Ihre Taggelder, ggf. ergänzt durch Spesen oder Fahrtkostenzuschüsse.

Wichtig: Sie verpflichten sich zur aktiven Teilnahme. Absenzen oder fehlende Mitwirkung können Konsequenzen haben.

Was tun, wenn die Umschulung nicht zu Ihnen passt?

Nicht jede vorgeschlagene Umschulung ist passend – und das RAV ist sich dessen bewusst. Wenn Sie Zweifel haben:

  • Bitten Sie um ein Gespräch, um Ihre Einwände vorzubringen
  • Zeigen Sie Alternativen auf, z. B. eine kürzere Weiterbildung in einem angrenzenden Feld
  • Holen Sie eigene Informationen ein – evtl. gibt es bessere Anbieter oder Programme
  • Fragen Sie, ob ein beruflicher Eignungstest möglich ist

Ziel ist nicht, Vorschläge einfach abzulehnen – sondern gemeinsam eine Lösung zu finden, die realistisch und sinnvoll ist.

Kann ich selbst eine Umschulung vorschlagen?

Ja – das ist sogar oft erfolgreicher. Wenn Sie selbst einen konkreten Plan haben, können Sie dem RAV eine Umschulung proaktiv vorschlagen.

Voraussetzung:

  • Sie zeigen auf, warum der neue Beruf zukunftssicher ist
  • Sie belegen, dass es realistische Chancen auf dem Arbeitsmarkt gibt
  • Sie präsentieren ein anerkanntes, seriöses Weiterbildungsangebot
  • Sie klären die Finanzierung (z. B. durch das RAV oder andere Träger)

Eine gut begründete Initiative wirkt engagiert – und erhöht die Chancen auf Bewilligung erheblich.

Was passiert nach der Umschulung?

Nach erfolgreichem Abschluss gelten Sie als neu qualifiziert – und Ihre Chancen steigen meist deutlich.

Das RAV begleitet Sie auch nach der Maßnahme weiter:

  • Unterstützung bei Bewerbungen
  • Matching mit offenen Stellen
  • Zwischenverdienstmöglichkeiten
  • ggf. weitere gezielte Kurzschulungen

Viele Personen finden nach einer Umschulung rasch eine neue, passende Stelle – und sind langfristig zufriedener im neuen Beruf.

Fazit

Wenn das RAV Ihnen eine Umschulung vorschlägt, ist das kein Zwang – sondern oft eine echte Chance für einen Neuanfang. Nehmen Sie sich Zeit, prüfen Sie die Möglichkeiten und sprechen Sie offen über Ihre Bedenken.

Umschulungen können Türen öffnen – besonders, wenn Ihr bisheriger Weg ins Stocken geraten ist. Wichtig ist, dass Sie selbst aktiv bleiben, Alternativen mitdenken und gemeinsam mit dem RAV eine Entscheidung treffen, die zu Ihrem Leben passt.

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