Wie das RAV kontrolliert, ob Sie sich bewerben

Das RAV prüft regelmäßig Ihre Bewerbungsaktivitäten. Erfahren Sie hier, wie die Kontrolle funktioniert, welche Nachweise Sie brauchen und wie Sie Sanktionen vermeiden.

Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und Leistungen von der Arbeitslosenkasse erhalten, haben Sie Pflichten. Eine davon ist, dass Sie sich regelmäßig und aktiv um eine neue Stelle bemühen. Doch wie genau kontrolliert das RAV, ob Sie sich tatsächlich bewerben? Welche Belege müssen Sie einreichen, und was gilt als gültige Bewerbung? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Kontrolle funktioniert – und wie Sie sich gut darauf vorbereiten.

Warum kontrolliert das RAV die Bewerbungen?

Das Ziel des RAV ist es, Sie möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Deshalb ist es wichtig, dass Sie selbst aktiv mitarbeiten. Die Kontrolle Ihrer Bewerbungen dient dazu sicherzustellen, dass Sie sich ernsthaft um eine neue Anstellung bemühen.

Es geht dabei nicht um Misstrauen – sondern darum, gemeinsam mit Ihnen Fortschritte zu erzielen. Ihre Eigeninitiative ist ein zentrales Element der Zusammenarbeit.

Wie oft muss ich Bewerbungen einreichen?

In der Regel werden Sie vom RAV-Berater oder der Beraterin dazu aufgefordert, monatlich eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen nachzuweisen. Die genaue Anzahl wird individuell festgelegt – meist zwischen 4 und 10 Bewerbungen pro Monat. In Berufen mit vielen offenen Stellen kann die Zahl auch höher sein.

Diese Vorgabe ist Teil Ihrer persönlichen Eingliederungsvereinbarung („Integrationsvereinbarung“), die beim ersten Gespräch mit dem RAV definiert wird.

Welche Bewerbungen zählen?

Damit Ihre Bewerbung anerkannt wird, muss sie folgenden Kriterien entsprechen:

  • Sie haben sich auf eine konkrete, reale Stelle beworben.
  • Die Bewerbung ist nachvollziehbar dokumentiert.
  • Sie haben sich aktiv beworben – also nicht nur Ihr Profil auf einer Plattform aktualisiert.
  • Die Bewerbung ist zeitnah, d.h. nicht vor Monaten versendet worden.
  • Die Bewerbung enthält zumindest ein Anschreiben und einen Lebenslauf.

Unaufgeforderte Initiativbewerbungen können ebenfalls zählen – wenn sie belegt sind.

Welche Nachweise müssen erbracht werden?

Das RAV verlangt, dass Sie eine Bewerbungsliste führen. Diese enthält:

  • Name des Unternehmens
  • Titel oder Beschreibung der Stelle
  • Bewerbungsdatum
  • Bewerbungsart (z. B. E-Mail, Online-Portal, Post)
  • Hinweis, ob Sie eine Rückmeldung erhalten haben

Zusätzlich kann das RAV stichprobenartig auch Belege anfordern, etwa:

  • E-Mail-Screenshots oder Versandbestätigungen
  • Kopien von Bewerbungsschreiben
  • Antwortmails oder Absagen

Ein gut gepflegtes Dokument – zum Beispiel in Excel oder als Formular – hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und souverän auf Nachfragen zu reagieren.

Wie werden Bewerbungen geprüft?

Die Beraterin oder der Berater kann:

  • Ihre Bewerbungsliste mit Ihnen durchgehen
  • Nach einzelnen Bewerbungen fragen
  • Belege verlangen (z. B. Ausdrucke, Dateien)
  • Ihre Online-Aktivitäten überprüfen, etwa in Jobplattformen

Die Kontrolle erfolgt meistens monatlich oder bei jedem Beratungstermin. Bei Unklarheiten werden Sie gebeten, weitere Informationen nachzureichen.

Was passiert bei fehlenden Bewerbungen?

Wenn Sie zu wenige oder keine Bewerbungen einreichen und keine gute Begründung liefern, drohen sogenannte Einstelltage – das heißt: Sie erhalten für mehrere Tage kein Arbeitslosengeld.

Auch Bewerbungen, die offensichtlich „pro forma“ versendet wurden – also ohne ernsthaftes Interesse oder mit bewusst fehlerhaften Unterlagen – können abgelehnt werden und zu Sanktionen führen.

Wie beweise ich meine Bemühungen am besten?

  • Führen Sie Ihre Bewerbungsliste täglich oder wöchentlich, nicht erst kurz vor dem Abgabetermin.
  • Speichern Sie alle E-Mails und Anschreiben in einem eigenen Ordner – am besten mit Datum.
  • Legen Sie ein digitales oder gedrucktes Archiv an, in dem Sie alle Bewerbungsaktivitäten strukturiert ablegen.
  • Nutzen Sie Online-Portale (wie Job-Room oder Indeed), bei denen Ihre Bewerbung automatisch protokolliert wird – und machen Sie Screenshots.

So sind Sie jederzeit vorbereitet, falls das RAV zusätzliche Nachweise verlangt.

Was gilt als gute Vorbereitung?

Wer gut organisiert ist, zeigt dem RAV, dass er engagiert sucht. Auch wenn nicht jede Bewerbung eine Einladung bringt – Ihre Bemühungen zählen. Bewerben Sie sich auf unterschiedliche Arten von Stellen, reagieren Sie auf RAV-Vorschläge zügig und führen Sie ein klares Bewerbungsprotokoll.

Damit schaffen Sie nicht nur Vertrauen – sondern erhöhen auch Ihre Chancen, bald wieder eine passende Anstellung zu finden.

Fazit

Das RAV erwartet von Ihnen keine Wunder – aber Ernsthaftigkeit, Transparenz und Eigeninitiative. Wer seine Bewerbungen gut dokumentiert, auf Nachfragen vorbereitet ist und ehrlich kommuniziert, hat keine Probleme bei der Kontrolle.

Nutzen Sie die Bewerbungspflicht als Chance zur Neuorientierung – mit Klarheit, Motivation und einer guten Portion Organisation. So bleiben Sie sicher, effizient – und zeigen dem RAV, dass Sie bereit sind für den nächsten beruflichen Schritt.

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