Wie lange kann man Arbeitslosengeld in der Schweiz beziehen?

Wie lange kann man Arbeitslosengeld in der Schweiz beziehen? Hier erfahren Sie alles über Taggelder, Beitragszeiten, Altersgruppen und Sonderregelungen – einfach erklärt.

Wenn man in der Schweiz arbeitslos wird, stellt sich neben der Frage nach der Höhe des Arbeitslosengelds auch sehr schnell die Frage nach der Dauer des Anspruchs. Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen? Gibt es Unterschiede je nach Alter oder vorheriger Tätigkeit? Was passiert, wenn mein Anspruch erschöpft ist? In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen vollständigen Überblick über die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, die wichtigsten Begriffe und worauf Sie achten sollten.

Was ist ein Taggeld?

In der Schweiz wird das Arbeitslosengeld nicht als Monatsbetrag, sondern als sogenanntes Taggeld ausbezahlt. Dabei werden pro Monat 21.7 Werktage (Montag bis Freitag) als Berechnungsgrundlage verwendet.

Die Auszahlung erfolgt also auf Tagesbasis, je nachdem, wie viele Werktage ein Monat hat. Beispiel:

Taggeld x 21.7 = ungefährer Monatsbetrag

Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen?

Die Dauer des Bezugs hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von:

  • Ihrer Beitragsdauer (also wie lange Sie vorher gearbeitet und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben)
  • Ihrem Alter
  • Ihrer Betreuungspflicht (z. B. für Kinder)

Je nach Kombination dieser Faktoren erhalten Sie zwischen 200 und 520 Taggelder.

Übersicht der Taggeldansprüche

1. 

Standardanspruch: 200 Taggelder

  • Sie haben in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate gearbeitet
  • Sie sind unter 25 Jahre alt, ohne Betreuungspflichten

Das entspricht rund 9 Monaten Unterstützung.

2. 

Erhöhter Anspruch: 400 Taggelder

  • Sie haben in den letzten 2 Jahren mindestens 18 Monate gearbeitet
  • Oder: Sie sind über 25 Jahre alt
  • Oder: Sie haben Betreuungspflichten (z. B. Kinder)

Das entspricht rund 18 Monaten Unterstützung.

3. 

Maximalanspruch: 520 Taggelder

  • Sie sind über 55 Jahre alt
  • Sie haben in den letzten 2 Jahren mindestens 22 Monate gearbeitet

Das entspricht rund 2 Jahren Arbeitslosengeld – die maximale Dauer.

Gibt es Sonderregelungen?

Ja. In gewissen Fällen gelten verkürzte Bezugsdauern oder spezielle Bedingungen:

Personen ohne ausreichende Beitragszeit

Wenn Sie nicht genug gearbeitet haben, kann das RAV prüfen, ob befreiende Gründe vorliegen. Dazu zählen:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Mutterschaft
  • Ausbildung
  • Aufenthalt im Ausland aus beruflichen Gründen

In solchen Fällen erhalten Sie maximal 90 Taggelder.

Personen nach Studium oder Lehre

Wenn Sie direkt nach einer Erstausbildung oder einem Studium arbeitslos werden, haben Sie keinen regulären Anspruch, da keine Beiträge gezahlt wurden. In Ausnahmefällen (z. B. nach Erwerbstätigkeit während des Studiums) kann ein befristeter Anspruch geprüft werden.

Wie wird die Anzahl der Taggelder gezählt?

Die Taggelder werden nicht am Stück, sondern pro effektivem Werktag der Arbeitslosigkeit ausgezahlt. Das bedeutet:

  • Wenn Sie z. B. eine Woche krank sind (mit Arztzeugnis), pausiert der Zähler
  • Wenn Sie zwischendurch eine temporäre Anstellung haben, pausiert der Bezug
  • Urlaub, Weiterbildung oder Zwischenverdienst reduzieren nicht automatisch die Gesamtzahl, solange die RAV-Vereinbarung eingehalten wird

Sie erhalten eine monatliche Abrechnung, auf der die verbrauchten und verbleibenden Taggelder aufgeführt sind.

Was passiert, wenn mein Anspruch endet?

Sobald Sie Ihre letzten Taggelder aufgebraucht haben, endet die Leistung der Arbeitslosenkasse. Sie erhalten dann einen sogenannten Einstellungsentscheid über den Leistungsstopp.

Was Sie dann tun können:

  • Prüfen, ob eine erneute Rahmenfrist beginnt (z. B. bei neuer Erwerbstätigkeit)
  • Kontakt mit dem Sozialamt Ihrer Wohngemeinde aufnehmen
  • Nachfragen, ob Unterstützung durch Ergänzungsleistungen, IV oder andere Sozialversicherungen möglich ist

Wichtig: Melden Sie sich rechtzeitig – nicht erst, wenn das Geld ausgeht.

Kann man Arbeitslosengeld „verlängern“?

Nein – es gibt keine Möglichkeit, die Anzahl der Taggelder zu „verlängern“. Sie können jedoch durch erneute Beitragszahlungen (z. B. durch eine neue Anstellung) einen neuen Anspruch aufbauen. Sobald Sie 12 neue Monate Beiträge leisten, beginnt eine neue Rahmenfrist – mit neuem Taggeldanspruch.

In besonderen Fällen (z. B. bei wirtschaftlichen Krisen oder Pandemien) kann der Bundesrat temporär Zusatzregelungen erlassen – wie etwa zusätzliche Taggelder. Diese sind jedoch selten und zeitlich begrenzt.

Was ist die Rahmenfrist?

Die Rahmenfrist ist der Zeitraum, in dem Ihre Taggelder gezählt werden. Sie beträgt in der Regel 2 Jahre ab Anmeldedatum. Innerhalb dieser Zeit müssen alle Taggelder bezogen werden.

Nach Ablauf der Rahmenfrist beginnt eine neue – aber nur, wenn Sie erneut die Voraussetzungen erfüllen (z. B. durch neue Erwerbstätigkeit).

Tipps zur Planung Ihres Bezugs

  • Rechnen Sie Ihre durchschnittlichen Taggelder pro Monat aus
  • Behalten Sie Ihre Resttage im Blick – sie stehen in der monatlichen Abrechnung
  • Überlegen Sie, ob ein Zwischenverdienst sinnvoll ist – das erhöht Ihr Gesamteinkommen
  • Nutzen Sie die Zeit für Weiterbildung oder Qualifikation – so verbessern Sie Ihre Chancen und verkürzen möglicherweise die Dauer der Arbeitslosigkeit

Fazit

Wie lange Sie in der Schweiz Arbeitslosengeld beziehen können, hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Alter, Beitragsdauer und familiäre Verpflichtungen spielen eine zentrale Rolle. Mit 200 bis 520 Taggeldern ist eine faire, aber auch klar begrenzte Unterstützung vorgesehen. Je besser Sie Ihre eigenen Ansprüche und den Verlauf der Leistungen verstehen, desto gezielter können Sie planen – und mit Unterstützung des RAV aktiv in Ihre berufliche Zukunft investieren.

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