Wie man beim RAV Teilzeitstellen akzeptiert

Sie sind beim RAV gemeldet und erhalten ein Teilzeitjobangebot? Erfahren Sie, was das für Ihren Anspruch bedeutet, wie Sie reagieren sollten und welche Vorteile Teilzeitlösungen bieten können.

Viele Menschen, die beim RAV gemeldet sind, hoffen auf eine Vollzeitstelle. Doch nicht immer klappt es sofort – und in der Zwischenzeit schlägt das RAV gelegentlich Teilzeitstellen vor. Einige Stellensuchende sind unsicher: Muss ich das annehmen? Was bedeutet das für mein Arbeitslosengeld? Und lohnt sich das überhaupt?

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie Teilzeitangebote beim RAV richtig einordnen, was Ihre Rechte und Pflichten sind und warum Teilzeitjobs oft mehr Chancen bringen, als man denkt.

Grundsatz: Vermittlungsfähigkeit auch für Teilzeit

Wer beim RAV gemeldet ist, muss verfügbar und flexibel sein – das bedeutet auch, sich für Teilzeitlösungen zu öffnen, wenn keine Vollzeitstellen realistisch verfügbar sind.

Das RAV prüft immer: Was ist in Ihrer Branche üblich? Gibt es überhaupt viele Vollzeitangebote? Wenn nicht, kann Ihnen auch eine Teilzeitstelle als zumutbar zugewiesen werden.

Je nach Situation (z. B. Kinderbetreuung, gesundheitliche Einschränkungen) kann auch Ihr eigenes Profil bereits auf Teilzeitverfügbarkeit abgestimmt sein.

Ist eine Teilzeitstelle zumutbar?

Laut RAV-Gesetzgebung ist eine Stelle zumutbar, wenn:

  • Sie Ihrer Qualifikation oder Berufserfahrung entspricht (oder zumindest nicht stark darunter liegt)
  • Der Arbeitsweg nicht übermäßig lang ist (Faustregel: max. 2 Stunden täglich)
  • Die Arbeitszeit mit Ihrer persönlichen Situation vereinbar ist
  • Der Lohn die Mindestbedingungen erfüllt (gemäß Gesamtarbeitsvertrag oder ortsüblich)

Eine Teilzeitstelle kann auch dann als zumutbar gelten, wenn sie weniger Einkommen bringt – vor allem, wenn sie befristet oder als Zwischenlösung gedacht ist.

Muss ich eine Teilzeitstelle annehmen?

Grundsätzlich ja – wenn sie zumutbar ist. Das bedeutet: Wenn Sie sich aktiv bewerben oder eine Stelle vorgeschlagen bekommen, kann das RAV erwarten, dass Sie das Angebot annehmen oder sich bewerben.

Lehnen Sie eine Stelle ohne triftigen Grund ab, kann das zu Einstelltagen (Sanktionen) führen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig mit Ihrer Beratung sprechen, wenn ein Angebot nicht passt – z. B. wegen Betreuungspflichten, medizinischer Gründe oder ungünstiger Rahmenbedingungen.

Was passiert mit meinem Arbeitslosengeld?

Wenn Sie eine Teilzeitstelle annehmen, erhalten Sie nur noch für die restliche nicht gedeckte Zeit Taggelder – das nennt sich Zwischenverdienst.

Beispiel:

Sie nehmen eine 50 %-Stelle an, bei der Sie CHF 2’000 verdienen.

Ihr versicherter Verdienst lag vorher bei CHF 4’000.

→ Sie erhalten zusätzlich Differenzzahlungen von der ALK.

→ Insgesamt haben Sie mehr zur Verfügung als bei reinem Taggeldbezug.

Voraussetzung ist, dass Sie Ihre neue Stelle sofort melden und Ihre Lohnabrechnungen monatlich einreichen.

Teilzeit und neuer Anspruch

Wenn Sie über längere Zeit Teilzeit arbeiten (z. B. über 12 Monate), zahlen Sie Beiträge in die Arbeitslosenversicherung – auch auf Teilzeitbasis.

Das bedeutet: Wenn Sie später erneut arbeitslos werden, können Sie mit dem neuen Einkommen einen neuen Anspruch aufbauen – mit einer neuen Rahmenfrist.

Je nach Höhe und Dauer kann das zu einem neuen, wenn auch geringeren, Taggeld führen – das gibt zusätzliche Sicherheit.

Welche Vorteile haben Teilzeitlösungen?

Viele Stellensuchende zögern, Teilzeitangebote anzunehmen – oft aus dem Gefühl heraus, das sei nur „zweite Wahl“. Doch in Wahrheit bieten Teilzeitstellen zahlreiche Vorteile:

  • Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt – nach langer Pause oder Jobverlust
  • Netzwerkaufbau – Kontakte im Unternehmen oder in der Branche
  • Referenzen sammeln – für spätere Bewerbungen
  • Möglichkeit zur Aufstockung – oft wird aus 50 % später 80 % oder mehr
  • Selbstwertgefühl stärken – aktiv arbeiten statt passiv warten

Nicht zuletzt zeigen Sie dem RAV: Sie sind motiviert, flexibel und aktiv – das erhöht Ihre Chancen auf weitere Unterstützung.

Worauf Sie achten sollten

Wenn Sie sich auf Teilzeitstellen bewerben oder ein Angebot erhalten, prüfen Sie:

  • Passt das Pensum zu Ihrer Lebenssituation?
  • Gibt es flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice-Optionen?
  • Werden Überstunden fair geregelt oder bezahlt?
  • Besteht die Möglichkeit, später das Pensum zu erhöhen?
  • Ist der Arbeitsvertrag klar formuliert (keine Schwarzarbeit!)?

Sprechen Sie auch mit dem RAV über das Angebot – Ihre Beraterin oder Ihr Berater kann mithelfen, Löhne zu prüfen oder Modalitäten zu klären.

Was tun, wenn Sie mehr arbeiten möchten?

Wenn Sie eine 50 %-Stelle haben, aber eigentlich 80–100 % möchten, können Sie sich weiterhin beim RAV anmelden – als teilweise arbeitslos.

Sie gelten dann als suchend für den fehlenden Prozentsatz – und können ergänzende Leistungen erhalten oder weiterhin Stellenvorschläge erhalten.

Wichtig:

  • Dokumentieren Sie auch für den restlichen Prozentsatz Ihre Bewerbungen
  • Halten Sie die Absprache mit dem RAV auf dem neuesten Stand
  • Reichen Sie Lohnabrechnungen monatlich ein

So bleiben Sie aktiv im System – und zeigen, dass Sie Ihre berufliche Entwicklung selbst in die Hand nehmen.

Fazit

Teilzeitstellen sind nicht automatisch schlechter – im Gegenteil: Sie können ein strategisch kluger Schritt zurück in den Arbeitsmarkt sein.

Wenn Sie Teilzeitangebote vom RAV ernst nehmen, prüfen, offen besprechen und flexibel bleiben, erhöhen Sie Ihre Chancen auf Wiedereinstieg, neue Perspektiven und finanzielle Stabilität – auch in kleinen Schritten.

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