Wie man eine Weiterbildung beim RAV beantragt

Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln? Erfahren Sie, wie Sie über das RAV eine Weiterbildung beantragen, welche Voraussetzungen gelten und worauf Sie achten müssen.

Arbeitslosigkeit kann auch eine Chance sein – eine Gelegenheit, neue berufliche Wege zu gehen und bestehende Kenntnisse zu erweitern. Genau hier kommt das Thema Weiterbildung ins Spiel. Das RAV bietet Stellensuchenden in vielen Fällen die Möglichkeit, eine Aus- oder Weiterbildung zu finanzieren – als gezielte Investition in Ihre Rückkehr in den Arbeitsmarkt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie eine Weiterbildung beim RAV beantragen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie Sie den Antrag optimal vorbereiten.

Warum das RAV Weiterbildungen unterstützt

Das RAV verfolgt das Ziel, Stellensuchende möglichst rasch und nachhaltig wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Manchmal genügt dafür die klassische Bewerbung – in anderen Fällen braucht es neue Fähigkeiten, zusätzliche Zertifikate oder ganz neue berufliche Perspektiven.

Weiterbildungen sollen genau das ermöglichen: Ihre Arbeitsmarktfähigkeit verbessern, Ihre Chancen auf eine Anstellung erhöhen und Sie auf neue Anforderungen vorbereiten.

Welche Arten von Weiterbildung sind möglich?

Das RAV unterstützt grundsätzlich Weiterbildungen, die:

  • Ihre Vermittlungschancen nachweislich verbessern
  • zu Ihrem beruflichen Profil passen
  • praxisnah und arbeitsmarktorientiert sind
  • von einem anerkannten Anbieter durchgeführt werden

Beispiele für unterstützte Weiterbildungen:

  • Sprachkurse (z. B. Deutsch B2 für Migrant:innen)
  • IT-Kurse (z. B. Excel, SAP, digitale Tools)
  • Berufsbezogene Nachdiplome (z. B. HR-Fachausweis, Marketing-Zertifikate)
  • Umschulungen in gefragte Berufe (z. B. Pflegeassistenz, Logistik, Verkauf)

Reine Hobbykurse oder Angebote ohne beruflichen Bezug werden nicht übernommen.

Voraussetzungen für eine bewilligte Weiterbildung

Damit das RAV eine Weiterbildung finanziert, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie sind beim RAV angemeldet und beziehen Arbeitslosengeld
  • Sie haben sich bereits aktiv um Arbeit bemüht
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater stimmt dem Antrag zu
  • Die Weiterbildung dauert nicht länger als 6 Monate (in der Regel)
  • Die Massnahme ist in der RAV-Datenbank registriert oder vom Amt anerkannt

Je besser Sie zeigen können, wie die Weiterbildung Ihre Chancen verbessert, desto höher sind die Chancen auf Genehmigung.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie Ihre Weiterbildung

1. Idee und Recherche

Überlegen Sie, welche Weiterbildung zu Ihrer beruflichen Zielsetzung passt. Recherchieren Sie Angebote in Ihrer Region oder online. Achten Sie auf Dauer, Kosten, Kursziele und Anerkennung.

2. Gespräch mit dem RAV-Berater vorbereiten

Bereiten Sie eine kurze Begründung vor: Warum möchten Sie genau diese Weiterbildung machen? Was erhoffen Sie sich davon? Welche Stellen könnten Sie damit besser erreichen?

3. Beratungstermin beim RAV wahrnehmen

Sprechen Sie offen mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater über Ihren Weiterbildungswunsch. Zeigen Sie, dass Sie gut informiert sind und erklären Sie, warum diese Massnahme sinnvoll ist.

4. Offerte und Kursdetails einreichen

Wenn das RAV grundsätzlich zustimmt, reichen Sie alle Unterlagen ein:

  • Kursbeschreibung (inkl. Inhalte und Ziele)
  • Start- und Enddatum
  • Anbieterinformationen
  • Kurskosten und Zahlungsbedingungen

5. Abwarten der Bewilligung

Die Entscheidung trifft nicht nur Ihre Beraterin, sondern oft auch eine übergeordnete Fachstelle. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von einigen Tagen bis Wochen.

6. Kursbeginn und aktive Teilnahme

Wenn die Weiterbildung bewilligt wird, verpflichten Sie sich zur aktiven Teilnahme. Das bedeutet: Anwesenheit, Mitarbeit und ggf. Prüfungen. Das RAV kann Zwischennachweise verlangen.

Was wird bezahlt?

Je nach Situation übernimmt das RAV:

  • Kurskosten (teilweise oder vollständig)
  • Fahrtkosten zur Schulung
  • Lehrmittel
  • Unter bestimmten Umständen: Kinderbetreuung oder Zuschüsse zur Verpflegung

Sie erhalten während der Weiterbildung weiterhin Ihre Taggelder, solange Sie vermittlungsfähig bleiben und das RAV Ihre Teilnahme als arbeitsmarktlich relevant einschätzt.

Was passiert, wenn die Weiterbildung abgelehnt wird?

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie eine schriftliche Begründung. In vielen Fällen liegt es daran, dass:

  • der Kurs zu allgemein oder nicht anerkannt ist
  • Sie zu wenig konkrete Stellenbezüge aufgezeigt haben
  • die Weiterbildung zu lang oder zu teuer ist

Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Berater, ob eine angepasste Alternative sinnvoll ist. Manchmal reicht ein kürzerer Kurs mit direkterer Anwendungsmöglichkeit.

Tipps für einen erfolgreichen Antrag

  • Wählen Sie einen Kurs mit klar erkennbarem Nutzen für Ihre Jobsuche
  • Zeigen Sie Engagement: Suchen Sie selbst nach Kursen und belegen Sie Ihre Motivation
  • Bringen Sie möglichst viele Fakten mit ins Gespräch (Kursplan, Anbieter, Zielstellen)
  • Seien Sie offen für Empfehlungen – manchmal kennt das RAV passende Kurse, die Sie noch nicht entdeckt haben
  • Halten Sie Kontakt mit dem Anbieter – viele Schulen unterstützen Sie bei der Einreichung

Fazit

Eine Weiterbildung kann der Schlüssel zu einem beruflichen Neuanfang sein – besonders in der Phase der Arbeitslosigkeit. Das RAV unterstützt gezielt dort, wo Massnahmen Ihre Chancen realistisch verbessern. Wer gut vorbereitet in das Gespräch geht, konkrete Ziele hat und offen für sinnvolle Angebote ist, hat sehr gute Aussichten auf Unterstützung.

Nutzen Sie diese Möglichkeit – für sich selbst, Ihre Zukunft und Ihren nächsten erfolgreichen Karriereschritt.

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