Sie sind mit einer RAV-Entscheidung nicht einverstanden? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Einsprache erheben – einfach erklärt, mit Formulierungshilfe und Tipps.
Wenn Sie eine Entscheidung vom RAV oder von der Arbeitslosenkasse (ALK) erhalten, mit der Sie nicht einverstanden sind – etwa bei einer Sanktion, Ablehnung eines Kurses oder verweigerten Taggeldern –, haben Sie das Recht auf Einsprache. Dieses Recht ist gesetzlich garantiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zu wehren – auf einfache und formlose Weise.
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie eine Einsprache korrekt und wirkungsvoll einreichen, was Sie beachten sollten und welche Schritte danach folgen.
Was ist eine Einsprache?
Eine Einsprache ist eine schriftliche Reaktion auf eine Verfügung, in der Sie begründen, warum Sie den Entscheid für falsch oder unverhältnismäßig halten.
Ziel ist es, dass die zuständige Stelle den Fall noch einmal prüft – eventuell mit neuen Informationen oder zusätzlichen Belegen.
Einsprache heißt: keine Konfrontation, sondern Klärung. Sie zeigen, dass Sie Verantwortung übernehmen und an einer fairen Lösung interessiert sind.
Wann ist eine Einsprache möglich?
Eine Einsprache ist möglich bei:
- Einstelltagen (Sanktion)
- Ablehnung von Kursen oder Umschulungen
- verweigerten Taggeldern
- Ablehnung einer Rückerstattung (z. B. Fahrtkosten)
- Ausschluss von Förderprogrammen
- Fehlentscheidungen zur Vermittlungsfähigkeit
Sie erhalten in solchen Fällen eine schriftliche Verfügung. Diese ist immer mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen – dort steht, dass Sie innerhalb von 30 Tagen Einsprache einreichen können.
Welche Frist gilt?
Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage ab Erhalt der Verfügung. Der Poststempel zählt. Wenn Sie die Frist verpassen, wird die Verfügung rechtskräftig – und kann nur noch in Ausnahmefällen geändert werden.
Tipp: Reichen Sie die Einsprache frühzeitig ein – oder schicken Sie zumindest einen fristenwahrenden Zweizeiler, z. B.:
„Hiermit erhebe ich fristwahrend Einsprache gegen die Verfügung vom [Datum]. Die Begründung folgt in Kürze.“
Damit gewinnen Sie Zeit, ohne die Frist zu verpassen.
Wohin schicke ich die Einsprache?
Die Einsprache richten Sie an die zuständige Arbeitslosenkasse (ALK) – nicht an das RAV. Die Adresse steht in der Verfügung. Meist können Sie per:
- eingeschriebenem Brief
- einfachem Brief
- E-Mail mit PDF-Anhang
einreichen – je nach Kasse. Im Zweifel: telefonisch nachfragen oder Webseite der ALK prüfen.
Was muss in der Einsprache stehen?
Ihre Einsprache muss nicht juristisch perfekt sein – aber klar und nachvollziehbar. Folgende Punkte gehören hinein:
- Ihre Personalien: Name, Adresse, Versichertennummer
- Datum der Verfügung
- Was Sie beanstanden
- Ihre Sicht der Dinge
- Evtl. Belege (z. B. Arztzeugnis, Bewerbungsunterlagen, E-Mail-Verläufe)
- Ihr Wunsch (z. B. Rücknahme der Einstelltage)
Ein Beispiel:
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit erhebe ich Einsprache gegen die Verfügung vom 12. Juni 2025, mit der mir 15 Einstelltage wegen angeblich ungenügender Bewerbungsbemühungen auferlegt wurden.
Ich habe im betreffenden Monat 10 Bewerbungen verschickt. Leider konnte ich aus gesundheitlichen Gründen (siehe Arztzeugnis) keine weiteren Bewerbungen verfassen. Zudem hatte ich eine Einladung zu einem Coaching-Programm, das mir vom RAV empfohlen wurde.
Ich bitte Sie daher, die Entscheidung nochmals zu überprüfen und die Einstelltage aufzuheben.
Freundliche Grüsse
[Ihr Name]
Was passiert nach der Einsprache?
Die ALK prüft Ihre Eingabe:
- Sachverhalt wird nochmals mit dem RAV besprochen
- neue Belege werden berücksichtigt
- eine neue Verfügung wird erstellt
Mögliche Ergebnisse:
- Einsprache wird gutgeheissen – die Entscheidung wird angepasst oder aufgehoben
- Einsprache wird abgewiesen – Sie erhalten eine Begründung
- Teilweise Gutheissung – z. B. Reduktion der Einstelltage
Sie erhalten das Ergebnis schriftlich – meist innert 2 bis 6 Wochen.
Was tun, wenn die Einsprache abgelehnt wird?
Dann bleibt Ihnen der Weg zur kantonalen Rekursinstanz. In der Verfügung steht, an welche Stelle Sie sich wenden können. Die Beschwerdefrist beträgt ebenfalls 30 Tage.
Ob sich dieser Schritt lohnt, hängt von der Bedeutung der Entscheidung und Ihrer Erfolgschance ab. Viele Streitigkeiten werden aber bereits durch die Einsprache gelöst – freundlich und schriftlich.
Tipps für eine wirksame Einsprache
- Bleiben Sie sachlich und freundlich – auch wenn Sie sich ärgern
- Erklären Sie Ihre Situation in eigenen Worten
- Fügen Sie alle relevanten Belege bei
- Kopieren Sie die Verfügung oder fügen Sie das Aktenzeichen ein
- Bewahren Sie eine Kopie der Einsprache auf
- Holen Sie sich bei Unsicherheit Hilfe (z. B. Sozialberatung, Rechtsdienst, Ombudsstelle)
Wer transparent und korrekt vorgeht, wird oft ernst genommen – und bekommt eine faire Prüfung.
Fazit
Eine Einsprache gegen eine RAV-Verfügung ist Ihr gutes Recht. Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen – und schon gar nicht schweigend hinnehmen.
Nutzen Sie Ihre Stimme, begründen Sie Ihren Fall und zeigen Sie Ihre Bereitschaft zur Mitwirkung. Eine gut geschriebene Einsprache bringt Klarheit, Gerechtigkeit – und oft eine bessere Lösung.