Kann man das Arbeitslosengeld in der Schweiz verlängern? Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, Taggelder zu sichern oder erneut Anspruch zu erwerben – Schritt für Schritt erklärt.
Wer arbeitslos ist, fragt sich irgendwann: Wie lange reicht mein Anspruch auf Taggelder – und was passiert, wenn er aufgebraucht ist? In der Schweiz ist die Anzahl der Taggelder begrenzt. Doch unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Möglichkeiten, die Unterstützung zu verlängern, zu unterbrechen oder neu zu starten.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Optionen es gibt, wie Sie vorausschauend planen – und welche konkreten Schritte Sie unternehmen können, um Ihre finanzielle Absicherung zu verlängern.
Was bedeutet „Verlängerung“ der Arbeitslosenentschädigung?
Im eigentlichen Sinn lässt sich die Arbeitslosenentschädigung nicht verlängern wie ein Abo. Vielmehr gibt es drei realistische Wege, Ihre Anspruchsdauer zu beeinflussen:
Sie können
- mehr Taggelder erhalten, wenn Sie zu einer Gruppe mit verlängertem Anspruch gehören
- den Taggeldbezug unterbrechen, z. B. bei einer temporären Anstellung
- eine neue Rahmenfrist eröffnen, wenn Sie wieder genügend Beiträge geleistet haben
Diese Optionen hängen stark von Ihrer persönlichen Situation ab – Alter, Beitragsdauer, Familiensituation und gesundheitlicher Zustand spielen eine Rolle.
Wie viele Taggelder bekomme ich maximal?
Der Standardanspruch beträgt in der Regel
200 Taggelder: wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und keine Unterhaltspflicht haben
400 Taggelder: bei mindestens 18 Monaten Beitragszeit, über 25 Jahre oder Kinder
520 Taggelder: wenn Sie über 55 Jahre alt sind und 22 Monate Beitragszeit haben
Diese Zahl ist fix und lässt sich nicht überschreiten, außer der Bundesrat erlässt Sonderregelungen in Krisenzeiten.
Möglichkeit 1: Bezug unterbrechen – Anspruch erhalten
Wenn Sie zwischendurch arbeiten – z. B. in einem befristeten Job oder durch Zwischenverdienst – können Sie Ihre Taggelder pausieren, ohne sie zu verlieren.
Wichtig:
Die Rahmenfrist von zwei Jahren läuft weiter
Sie müssen sich nach Ende der Beschäftigung sofort wieder anmelden
Die Resttage sind weiterhin abrufbar, solange die Rahmenfrist nicht abgelaufen ist
Das bedeutet: Ein temporärer Job kann Ihnen nicht nur finanziell helfen, sondern auch die Zeit strecken, in der Sie Taggelder beziehen können.
Möglichkeit 2: Neue Rahmenfrist – neuer Anspruch
Wenn Sie mindestens 12 Monate lang wieder Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zahlen (z. B. durch eine Anstellung), können Sie danach eine neue Rahmenfrist eröffnen.
Sie starten dann wieder mit einem neuen Taggeldkontingent – je nach Alter und Beitragsdauer. Dafür ist entscheidend:
Die Beiträge müssen versichert sein
Sie dürfen nicht von der Beitragszeit befreit gewesen sein (z. B. Krankheit ohne Erwerb)
Die neue Anmeldung beim RAV erfolgt nach Ende des neuen Arbeitsverhältnisses
Dieser Weg lohnt sich besonders für Personen, die vorübergehend vermittelt waren, aber später erneut arbeitslos werden.
Möglichkeit 3: Verlängerter Anspruch bei gesundheitlicher Einschränkung
Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig werden – z. B. durch Unfall oder Krankheit – kann sich Ihr Anspruch verlängern:
Die ALK pausiert die Taggelder
Die Rahmenfrist kann verlängert werden, wenn Sie während mindestens 30 Tagen krankgeschrieben waren
Sie benötigen ein gültiges Arztzeugnis und müssen nach Genesung wieder vermittelbar sein
Dies ist keine automatische Verlängerung, sondern ein zeitlicher Aufschub, bis Sie wieder einsatzfähig sind.
Was passiert, wenn Taggelder vollständig aufgebraucht sind?
Wenn Sie alle Ihre Taggelder bezogen haben und keine neue Rahmenfrist möglich ist, endet die Unterstützung durch die Arbeitslosenkasse.
Sie sollten sich in diesem Fall frühzeitig an folgende Stellen wenden:
Sozialdienst der Gemeinde
AHV-Stelle wegen möglicher Ergänzungsleistungen
Stiftungen oder Härtefallfonds in Ihrer Region
Vorsorgeeinrichtungen (z. B. Pensionskasse, falls Bezug möglich)
Das Ziel: Eine finanzielle Lücke vermeiden und Unterstützung rechtzeitig sichern.
Strategien zur Planung Ihrer Resttage
Zählen Sie Ihre Taggelder aktiv mit – sie stehen auf jedem Monatsauszug
Planen Sie Zwischenverdienste strategisch, um Resttage zu strecken
Nutzen Sie Umschulungen oder RAV-Kurse gezielt, um die Vermittlungschancen zu erhöhen
Vermeiden Sie unnötige Einstelltage durch aktive Mitarbeit – sonst verlieren Sie wertvolle Zeit
Klären Sie mit dem RAV, ob spezielle Programme für 50+ oder gesundheitlich eingeschränkte Personen gelten
Je besser Sie Ihre Zahlen und Fristen kennen, desto gezielter können Sie entscheiden.
Kann das RAV mich weiter unterstützen, auch wenn kein Geld mehr kommt?
Ja – auch ohne Taggelder bleiben Sie beim RAV gemeldet. Sie können:
Weiter an Coachings oder Kursen teilnehmen
Zugang zu internen Stellenangeboten erhalten
Beratung bei beruflicher Neuorientierung in Anspruch nehmen
Sich Unterstützung bei Bewerbungsstrategien holen
Das RAV endet nicht automatisch mit dem letzten Taggeld – solange Sie suchend sind und engagiert mitarbeiten, bleiben Sie Teil des Vermittlungsprozesses.
Fazit
Eine formelle „Verlängerung“ der Arbeitslosengelder im engeren Sinn gibt es nicht – aber es gibt viele Wege, Ihre Unterstützung intelligent zu strecken, neu aufzubauen oder anzupassen.
Wer aktiv mit dem RAV zusammenarbeitet, Zwischenlösungen nutzt und Fristen kennt, bleibt länger abgesichert und verbessert gleichzeitig seine Chancen auf eine neue Anstellung.
Fragen Sie im Zweifelsfall direkt bei Ihrer ALK oder RAV-Beratung nach – oft gibt es mehr Möglichkeiten, als man denkt.