Wie Sie Sanktionen vom RAV vermeiden können

Sanktionen beim RAV vermeiden – so geht’s! Erfahren Sie, wie Sie Ihre Pflichten kennen, Stolperfallen umgehen und Ihre Arbeitslosentage ohne Kürzungen sichern.

Wenn Sie beim RAV gemeldet sind, haben Sie viele Rechte – aber auch bestimmte Pflichten. Wer diese Pflichten nicht ernst nimmt oder nicht aktiv mitarbeitet, riskiert Sanktionen. In der Schweiz bedeutet das konkret: sogenannte „Einstelltage“. In diesen Tagen erhalten Sie kein Arbeitslosengeld, was sich spürbar auf Ihre Finanzen auswirken kann. Die gute Nachricht ist: Sanktionen lassen sich fast immer vermeiden – mit etwas Aufmerksamkeit, guter Planung und offener Kommunikation.

Was sind Sanktionen beim RAV?

Sanktionen sind Maßnahmen der Arbeitslosenkasse, wenn gegen Pflichten aus der Arbeitslosenversicherung verstoßen wird. Die häufigste Sanktion sind Einstelltage, also Tage, an denen Sie keine Entschädigung erhalten. Diese Tage werden nicht nachbezahlt und verringern die Gesamtanzahl Ihrer Taggelder.

Die Dauer der Sanktion hängt davon ab, wie schwer der Verstoß war. Sie kann zwischen 1 und 60 Tagen liegen. Mehrere Sanktionen hintereinander können zu einer noch strengeren Beurteilung führen.

Typische Gründe für Sanktionen

Es gibt mehrere Situationen, in denen Sanktionen ausgesprochen werden können:

  • Zu späte Anmeldung beim RAV nach Verlust der Arbeit
  • Nicht erscheinende Bewerbungen oder unzureichende Bewerbungsnachweise
  • Nichtwahrnehmen eines RAV-Termins ohne triftigen Grund
  • Ablehnung einer zumutbaren Stelle
  • Fehlende Mitwirkung bei Beratung, Kursen oder Coachings
  • Falschangaben bei der Arbeitslosenkasse oder dem RAV
  • Unangemessenes Verhalten im Bewerbungsprozess (z. B. absichtlich schlecht vorbereitetes Gespräch)

Diese Beispiele zeigen: Es geht nicht um Perfektion, sondern um aktive, ehrliche und zuverlässige Mitarbeit.

Was gilt als „zumutbare Stelle“?

Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob eine vorgeschlagene Stelle zumutbar ist. Das Gesetz sieht vor, dass Sie sich auch auf Stellen bewerben müssen, die nicht 100 % Ihrem Wunschprofil entsprechen. Zumutbar sind zum Beispiel:

  • Stellen mit tieferem Lohn, sofern dieser noch branchenüblich ist
  • Jobs außerhalb Ihres ursprünglichen Berufs, sofern die Qualifikation passt
  • Teilzeitstellen, wenn keine Vollzeit verfügbar ist
  • Arbeitswege bis zu 1,5 Stunden pro Weg
  • Temporär- oder befristete Anstellungen

Nur bei gesundheitlichen Einschränkungen, Betreuungspflichten oder nachgewiesener beruflicher Unzumutbarkeit können Ausnahmen gelten. Wichtig: Diese müssen vorher besprochen und dokumentiert werden.

Wie Sie Sanktionen konkret vermeiden können

1. Termine unbedingt einhalten

Jeder RAV-Termin ist verbindlich. Notieren Sie sich Daten direkt im Kalender, stellen Sie Erinnerungen ein und seien Sie pünktlich. Wenn Sie krank sind, melden Sie sich sofort und reichen ein Arztzeugnis ein.

2. Bewerbungen dokumentieren

Erstellen Sie eine Bewerbungsübersicht, in der Sie Firma, Stelle, Datum, Medium (E-Mail, online etc.) und Rückmeldung eintragen. So behalten Sie selbst den Überblick – und erfüllen die Anforderungen des RAV.

3. Ehrlich und transparent sein

Wenn Sie Schwierigkeiten haben – sei es psychisch, gesundheitlich oder familiär – sprechen Sie offen mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin. Das RAV ist keine Strafstelle, sondern ein Partner auf dem Weg zurück in den Beruf.

4. Auf Stellenvorschläge professionell reagieren

Bewerben Sie sich ernsthaft auf vorgeschlagene Stellen oder begründen Sie sachlich, warum Sie es nicht tun. Belege helfen dabei, Missverständnisse zu vermeiden.

5. Kurse und Weiterbildungen aktiv nutzen

Wenn Sie zu einem Bewerbungskurs oder Coaching eingeladen werden: Sehen Sie es als Chance. Wer teilnimmt, zeigt Einsatz – und erhöht die Chancen auf eine Anstellung.

Was tun, wenn Sie eine Sanktion erhalten?

Sollten Sie eine Verfügung über Einstelltage erhalten, prüfen Sie zunächst die Begründung. Wenn Sie den Sachverhalt anders einschätzen, können Sie innert 30 Tagen schriftlich Einsprache einlegen. Ihre Arbeitslosenkasse muss Ihre Argumente prüfen und ggf. neu bewerten.

Gute Gründe für eine erfolgreiche Einsprache sind zum Beispiel:

  • Ein ärztlich belegter Notfall
  • Nachweislich falsch übermittelter Termin
  • Sprachliche oder technische Hürden
  • Persönliche Umstände, die nachvollziehbar gemacht werden können

Freundlicher Kontakt hilft

Erfahrungsgemäß wird der Umgang mit Sanktionen durch offene und respektvolle Kommunikation stark beeinflusst. Wer frühzeitig informiert, Fragen stellt und Gesprächsbereitschaft zeigt, kann viele Sanktionen im Vorfeld verhindern. Berater:innen beim RAV wollen unterstützen – und nicht strafen. Zeigen Sie, dass Sie mitarbeiten möchten.

Fazit

Sanktionen beim RAV sind ärgerlich – aber meist vermeidbar. Wer Termine einhält, Bewerbungen dokumentiert und ehrlich kommuniziert, hat wenig zu befürchten. Auch wenn einmal etwas schiefläuft, ist das kein Drama – entscheidend ist, wie Sie damit umgehen.

Zeigen Sie Initiative, fragen Sie bei Unsicherheit nach und bleiben Sie aktiv. So bleiben Sie nicht nur sanktionenfrei, sondern stärken auch Ihre Chancen, rasch wieder eine passende Stelle zu finden.

Hinterlassen Sie einen Kommentar