Erfahren Sie, wie hoch Ihr Arbeitslosengeld in der Schweiz ausfällt, wie es berechnet wird und welche Faktoren Einfluss auf die Auszahlung haben.
Einleitung
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, stellt sich oft sofort die Frage: Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich? In der Schweiz ist diese Frage klar geregelt, aber nicht immer leicht zu durchschauen. Die Höhe Ihrer Arbeitslosenentschädigung hängt von mehreren Faktoren ab: von Ihrem vorherigen Einkommen, Ihrer Familiensituation, Ihrem Alter und der Dauer Ihrer Beitragszahlungen. In diesem Beitrag erklären wir Schritt für Schritt, wie sich das Arbeitslosengeld berechnet, wie oft es ausbezahlt wird, was zu Kürzungen führen kann und mit welchen Leistungen Sie realistisch rechnen dürfen.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie in der Schweiz wohnen, arbeitslos sind und in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben. Auch Personen, die teilweise arbeitslos sind – zum Beispiel mit reduziertem Pensum –, können Leistungen beantragen. Wichtig ist zudem, dass Sie bereit sind, eine neue Stelle anzunehmen, also als „vermittelbar“ gelten.
Wenn Sie aus einem EU- oder EFTA-Staat zugezogen sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Anspruch haben. Voraussetzung ist unter anderem das Formular U1, mit dem frühere Versicherungszeiten im Herkunftsland nachgewiesen werden.
Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?
Die Arbeitslosenentschädigung basiert auf dem sogenannten „versicherten Verdienst“. Das ist in der Regel Ihr durchschnittlicher Bruttolohn in den letzten sechs oder zwölf Monaten – je nachdem, was für Sie günstiger ist. Von diesem Betrag erhalten Sie entweder 70 % oder 80 % als tägliche Entschädigung.
Sie erhalten 70 % des versicherten Verdienstes, wenn Sie keine unterhaltspflichtigen Kinder haben, gesund sind und mehr als CHF 3’797 brutto im Monat verdient haben.
Sie erhalten 80 %, wenn Sie Kinder unter 25 Jahren haben, weniger als CHF 3’797 pro Monat verdient haben oder wenn Sie teilinvalid sind.
Ein Beispiel: Wenn Sie zuvor CHF 5’000 brutto pro Monat verdient haben und keine Kinder haben, erhalten Sie in der Regel 70 %, also CHF 3’500 pro Monat als Arbeitslosengeld.
Wie viele Taggelder bekommt man?
Die Anzahl der Taggelder, die Ihnen zustehen, hängt von Ihrem Alter und der Dauer Ihrer Beitragszahlungen ab.
Wenn Sie jünger als 25 Jahre alt sind und keine Kinder haben, haben Sie Anspruch auf maximal 200 Taggelder. Ab dem Alter von 25 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 260 Taggelder. Wenn Sie über 55 Jahre alt sind oder in den letzten zwei Jahren mindestens 18 Monate Beiträge eingezahlt haben, erhöht sich Ihr Anspruch auf bis zu 400 Taggelder. In besonderen Fällen, zum Beispiel bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Betreuungspflichten, kann die maximale Anzahl sogar auf bis zu 520 Taggelder steigen.
Zur besseren Orientierung: Etwa 22 Taggelder entsprechen einem Kalendermonat.
Wie häufig wird das Geld ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt in der Regel einmal im Monat, jeweils rückwirkend. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass Sie Ihre persönlichen Arbeitsbemühungen rechtzeitig nachweisen und alle nötigen Formulare vollständig einreichen – insbesondere das Formular zur monatlichen Leistungsabrechnung.
Nur wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird das Geld pünktlich überwiesen.
Wann kann es zu Kürzungen kommen?
In bestimmten Fällen wird das Arbeitslosengeld nicht oder nur teilweise ausbezahlt. Die Rede ist hier von sogenannten „Einstelltagen“, also Tagen, für die Sie kein Geld erhalten. Diese Maßnahme kommt zum Einsatz, wenn man zum Beispiel selbst gekündigt hat, ohne einen triftigen Grund nachzuweisen. Auch eine verspätete Anmeldung beim RAV, das Versäumnis von Terminen oder das Ablehnen von zumutbaren Jobangeboten können zu Sanktionen führen.
Je nach Schwere des „Fehlverhaltens“ kann die Anzahl der Einstelltage zwischen einem Tag und bis zu sechzig Tagen liegen. Wichtig ist: Wer kooperiert, seine Pflichten kennt und sich aktiv bemüht, kann solche Kürzungen in der Regel vermeiden.
Wie wirkt sich ein Zwischenverdienst aus?
Ein sogenannter Zwischenverdienst liegt vor, wenn Sie während der Arbeitslosigkeit eine befristete oder Teilzeitstelle annehmen. Dieser Verdienst wird nicht vollständig vom Arbeitslosengeld abgezogen. Stattdessen gleicht die Arbeitslosenkasse die Differenz teilweise aus – was dazu führen kann, dass Sie insgesamt mehr Geld zur Verfügung haben als ohne Zwischenverdienst.
Ein Beispiel: Wenn Ihr versicherter Monatsverdienst bei CHF 5’000 liegt, Sie aber während der Arbeitslosigkeit CHF 2’000 durch eine temporäre Stelle verdienen, erhalten Sie zusätzlich einen Teil der Differenz von der Kasse. So kann sich Arbeiten trotz Arbeitslosigkeit finanziell lohnen und gleichzeitig Ihren Lebenslauf stärken.
Gibt es eine Obergrenze für das Arbeitslosengeld?
Ja, der maximale versicherte Monatsverdienst beträgt aktuell CHF 12’350 (Stand 2025). Auch wenn Sie in Ihrer letzten Stelle mehr verdient haben, wird dieser Höchstbetrag bei der Berechnung der Taggelder nicht überschritten. Sie erhalten also maximal 70 % oder 80 % von CHF 12’350.
Beispiel: So sieht eine reale Berechnung aus
Eine 38-jährige Frau mit zwei Kindern hat in ihrer letzten Stelle monatlich CHF 4’500 brutto verdient. Da sie Kinder unter 25 Jahren hat, bekommt sie 80 % von diesem Betrag – das entspricht CHF 3’600 pro Monat. Bei einem Anspruch von 260 Taggeldern kann sie also etwa ein Jahr lang Arbeitslosengeld beziehen, sofern sie ihre Pflichten erfüllt.
Fazit
Die Höhe Ihrer Arbeitslosenentschädigung richtet sich nach klaren Regeln, ist aber dennoch individuell abhängig von mehreren Faktoren. Wer sich gut vorbereitet, seine Dokumente vollständig einreicht und aktiv mit dem RAV zusammenarbeitet, kann sich auf eine geregelte und zuverlässige finanzielle Unterstützung verlassen.
Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Ansprüche, achten Sie auf Fristen und bleiben Sie offen für Zwischenlösungen – so sichern Sie nicht nur Ihre Existenz, sondern gestalten auch aktiv Ihre berufliche Zukunft.